Steuerverwaltungen sind zufrieden mit ihren Kunden. Generell füllen die Steuerzahler ihre jährlichen Einkommens- und Vermögensdeklarationen korrekt aus. Die Situation hat sich in den letzten Jahren stark verbessert, weiss Jakob Rütsche (67), Amtsleiter der kantonalen Steuerverwaltung Thurgau: «Früher gab es viele Additionsfehler. Die sind seit der Einführung der elektronischen Steuererklärung weniger geworden.
Am meisten Fehler passieren bei handschriftlich ausgefüllten Steuererklärungen. «Weit weniger als zehn Prozent der Steuererklärungen sind aber wirklich falsch ausgefüllt», sagt Philipp Moos (54), Abteilungsleiter natürliche Personen bei der kantonalen Steuerverwaltung Zug. Trotz des Lobs für die Steuerpflichtigen passieren weiter Fehler, wie eine BLICK-Umfrage in den Kantonen Glarus, St. Gallen, Zürich und Zug zeigt. Worauf Sie besonders achten sollten:
Wertschriftenverzeichnis
Im Wertschriftenverzeichnis, wo Konten, Darlehen und etwa auch Aktien eingetragen werden müssen, werden häufig falsche Erträge erfasst. Tückisch wird das Ausfüllen bei den zwei Rubriken: Werte mit und ohne Verrechnungssteuerabzug. Wer unsicher ist, sollte das Erklärungsblatt genau studieren oder auch in der Wegleitung nachschauen.
Auch im Kanton Zug gilt es das Wertschriftenverzeichnis korrekt auszufüllen. Einen Kontoauszug zum Beweis braucht es aber nicht. Zumindest dann, wenn es um kleinere Vermögen auf Lohn- und Sparkonten geht.
Besonders gut aufpassen müssen Stockwerkeigentümer. Diese vergessen gerne, dass sie die Guthaben, die sie zum Beispiel in Sanierungsfonds für das Haus haben, auch als Vermögen versteuern müssen. Denn über die Jahre kommen schnell Einzahlungen in so einen Fonds von einigen Zehntausend Franken zusammen. Auch der gehört ins Wertschriftenverzeichnis.
Einkünfte
Bei der Angabe des Lohns passieren schnell Fehler, und es wird etwa der Brutto- statt des Nettolohns eingetragen. Das ist ärgerlich für den Steuerzahler. Denn dann ist er reicher, als er es eigentlich wäre. In solchen Fällen bleibt nur zu hoffen, dass der Steuerkommissär aufmerksam ist und den Fehler korrigiert.
Kleine Nebenverdienste gehen gerne mal vergessen. Denn nur weil ein kleines Einkommen nicht AHV-pflichtig ist, heisst das noch lange nicht, dass es auch in der Steuererklärung nicht aufgeführt werden muss.
Berufsauslagen
Bei Kosten im Zusammenhang mit dem Beruf sind Steuerzahler meist grosszügiger als erlaubt. Die Kontrolleure müssen dann einschreiten und nach unten verbessern. Einige Kantone setzen wohl auch deshalb auf Pauschalabzüge.
Säule 3a
Wer vorsorgen will, zahlt jährlich in die dritte Säule ein. Für 2018 liegt der Maximalbeitrag für unselbständig Erwerbstätige bei 6768 Franken – für 2019 neu bei 6826 Franken. Gleichzeitig sparen kann aber nur, wer zusammen mit dem Eintrag in die Steuererklärung auch den Beleg einreicht. Nur so nämlich akzeptieren die Steuervögte, dass der volle Betrag vom Einkommen abgezogen wird.
Spenden
Auch die Sache mit den Spenden ist nicht ganz so einfach. Nicht alle grosszügigen Taten gehören in die Steuererklärung. Denn nur Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen sind absetzbar. Die Spende an den Musikverein ist es nicht, die Spende an ein Hilfswerk schon.
Wer eine Steuererklärung abgeben muss, sollte die Abgabefrist zu beachten. Bei verpassten Fristen kennt das Steueramt keine Gnade. Das kann schnell sehr teuer werden. Blick zeigt, mit welchen Tricks man einiges an Geld sparen kann.
Wer eine Steuererklärung abgeben muss, sollte die Abgabefrist zu beachten. Bei verpassten Fristen kennt das Steueramt keine Gnade. Das kann schnell sehr teuer werden. Blick zeigt, mit welchen Tricks man einiges an Geld sparen kann.