Das steht im Bericht der PUK zum Aus der Credit Suisse
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Medienkonferenz im Dezember:Das steht im Bericht der PUK zum Aus der Credit Suisse

CS-Skandal in Mosambik
Erste Verurteilung einer Ex-Topmanagerin der Credit Suisse

Die ehemalige Credit-Suisse-Kaderfrau Lara J. Warner wird mit 100'000 Franken gebüsst. Sie soll als Risiko-Verantwortliche in der Mosambik-Affäre Geldwäscheregeln verletzt haben. Warner will das Urteil anfechten.
Publiziert: 19.03.2025 um 10:57 Uhr
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Aktualisiert: 19.03.2025 um 11:08 Uhr
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Lara J. Warner war verantwortlich, dass die Credit Suisse Geldwäscherei verhindert.
Foto: Credit Suisse Group AG

Darum gehts

  • Ehemalige CS-Führungskraft Lara Warner gebüsst
  • Warner erhielt 100'000 Franken Busse für Versäumnis bei Geldwäschereiverdacht
  • Kredite in Milliardenhöhe flossen nicht in Infrastruktur
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Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) verurteilt erstmals eine Person aus der Teppichetage der ehemaligen Credit Suisse (CS). Die frühere Risikochefin Lara J. Warner soll eine Busse von 100'000 Franken bezahlen. Sie war bei der CS verantwortlich für die Geldwäscherei-Bekämpfung. Im Mosambik-Skandal sind aber genau solche Vorschriften missachtet worden. Nachdem das bereits die Finanzmarktaufsicht festhielt, wird Warner nun vom EFD verurteilt, wie SRF und der «Tages-Anzeiger» übereinstimmend berichten. Beide hatten Einsicht in die Strafverfügung.

Aber was war genau passiert? Die CS und die russische Bank VTB vermittelten ab 2013 dem afrikanischen Land Mosambik Kredite in Milliardenhöhe. Statt in die Infrastruktur zu fliessen, versickerte ein Grossteil des Geldes. Dabei sollen beträchtliche Summen über CS-Konten geflossen sein, darunter eine Überweisung von fast 8 Millionen US-Dollar vom mosambikanischen Finanzministerium an die Firma Palomar.

Warner zieht Fall weiter

Schon damals gab es laut dem EFD «anhaltende negative Medienberichte» und Korruptionshinweise. Trotzdem meldete die Credit Suisse den Geldwäschereiverdacht nicht. Warner, die ab 2015 als oberste Risiko-Verantwortliche fungierte, wird vorgeworfen, von einem begründeten Verdacht gewusst zu haben.

Lara J. Warner soll zudem keine Einsicht zeigen. «Sie verharmlost ihre Rolle und übernimmt keine Verantwortung für die Tat», so das EFD. Die Strafe ist nicht rechtskräftig, wie SRF schreibt. Es gilt die Unschuldsvermutung. Warners Anwälte haben angekündigt, den Fall ans Bundesstrafgericht weiterzuziehen. Sie betonen, dass die Entscheidung, keine Geldwäschereimeldung zu erstatten, nicht von Warner getroffen wurde.

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