Seit zwei Jahren steht das öffentliche und private Leben in der Schweiz im Bann des Coronavirus. In fünf Wellen hat die Pandemie seit dem 25. Februar 2020 Kantone und Bundesrat zu drastischen Massnahmen gezwungen. Ein Rückblick auf die wichtigsten Ereignisse:
25. Februar 2020: Erster bestätigter Fall von Covid-19 in der Schweiz
28. Februar: Der Bundesrat verbietet bis zum 15. März alle Veranstaltungen mit mehr als tausend Personen in der Schweiz.
5. März: Erster Coronavirus-bedingter Todesfall in der Schweiz
14. März: In mehreren Städten kommt es zu Hamsterkäufen. Das Tessin schliesst als erster Kanton alle Restaurants, Bars und Geschäfte, mit Ausnahme von Lebensmittelläden und Apotheken.
15. März: Die Frühjahrssession des Parlaments wird abgebrochen.
16. März: Der Bundesrat beschliesst die Anwendung der Notstandsgesetze und versetzt das Land in den Ausnahmezustand. Schulen und Ausbildungsstätten werden bis vorerst 4. April geschlossen. Veranstaltungen mit mehr als hundert Personen sind verboten. In Bars, Restaurants und Diskotheken dürfen sich maximal fünfzig Personen aufhalten.
17. März: Bis auf Lebensmittelgeschäfte, Apotheken und Drogerien werden alle Geschäfte geschlossen. Der Bund rät Laien davon ab, Gesichtsmasken zu tragen. Die grösste Armee-Mobilisierung seit dem Zweiten Weltkrieg wird angekündigt. Mehrere Kantone stellen Unterstützungsgesuche für einen Armeeeinsatz.
19. März: Der öffentliche Nahverkehr wird schrittweise ausgedünnt. Detailhändler beschränken die Anzahl Kunden in den Geschäften.
20. März: Versammlungen von mehr als fünf Personen sind verboten. Der Bundesrat schnürt ein gut vierzig Milliarden Franken schweres Hilfspaket für die an den Folgen der Pandemie leidende Wirtschaft. Desinfektionsmittel und Schutzmaterial sind Mangelware. Nicht notfallmässige Operationen in Spitälern werden verboten.
16. April: Der Bundesrat kündigt die schrittweise Aufhebung der Lockdown-Massnahmen in drei Etappen an.
11. Mai: Neben den obligatorischen Schulen dürfen auch Läden, Cafés, Restaurants, Fitnesscenter, Bibliotheken und Museen wieder öffnen, falls sie Schutzvorkehrungen getroffen haben. Der öffentliche Verkehr fährt wieder weitgehend nach Normalfahrplan.
30. Mai: Kundgebungen mit bis zu dreissig Personen sind wieder erlaubt.
6. Juni: Kinos, Theater, Zoos, Skilifte, Campingplätze, Schwimmbäder und nachobligatorische Schulen können den Betrieb wieder aufnehmen. Die 30-Personen-Grenze für Veranstaltungen wird durch eine 300-Personen-Obergrenze ersetzt.
22. Juni: Der Bundesrat kündigt weitere Lockerungen an. Versammlungen von bis zu tausend Personen sind unter Einhaltung von Schutzkonzepten erlaubt. Weitere Einschränkungen werden für Gaststätten und Diskotheken aufgehoben.
1. Juli: Der Bundesrat ordnet eine Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr an für Personen ab zwölf Jahren. Die Pflicht gilt ab 6. Juli in Zügen, Trams und Bussen, Bergbahnen, Seilbahnen und auf Schiffen.
1. Oktober: Grossanlässe mit über tausend Personen sind wieder erlaubt. Es gelten jedoch strenge Auflagen.
7./8. Oktober: Die Ansteckungszahlen steigen schweizweit auf über tausend pro Tag. Das Tessin reagiert mit Schliessungen von Clubs, Diskotheken und Tanzlokalen.
19. Oktober: Die Maskentragpflicht wird ausgeweitet auf alle geschlossenen öffentlichen Innenräume, einschliesslich Bahnsteige, Bushaltestellen und Flughäfen.
23. Oktober: Zahlreiche Kantone fahren angesichts weiter steigender Fallzahlen die Freizeitaktivitäten und das Privatleben massiv herunter und dehnen die Maskenpflicht aus.
28. Oktober: Einzelne Kantone rufen die Armee um Unterstützung an. Der Bundesrat beschliesst weitere Massnahmen, um einen zweiten Lockdown zu verhindern, unter anderem die Zulassung von Schnelltests, eine Maskenpflicht im Freien, das Verbot von privaten Treffen mit mehr als zehn Personen und die Schliessung von Discos.
4./5./6. November: Die Zahl der Neuinfektionen steigen schweizweit auf über 10'000 pro Tag. Neuenburg, Waadt, Freiburg und Wallis schliessen Bars und Restaurants.
12. Dezember: Auf Anordnung des Bundesrates werden schweizweit Restaurants, Bars, Geschäfte, Märkte, Museen, Bibliotheken, Freizeit- und Sportzentren zwischen 19 Uhr und 6 Uhr morgens geschlossen.
22. Dezember: Schweizer Skigebiete dürfen mit kantonaler Genehmigung öffnen. Die Nachbarländer, mit Ausnahme von Österreich, schliessen ihre Skigebiete. Sport-, Kultur- und Freizeitzentren und Zoos müssen schliessen.
23. Dezember: Impfstart in der Schweiz: Als erste Person wird eine 90-jährige Frau im Kanton Luzern geimpft. Auch in vier weiteren Kantonen erhalten Senioren die ersten Impfungen.
18./19. Januar 2021: Die neuen strengeren Corona-Schutzmassnahmen treten in Kraft. Unter anderen müssen Läden, die keine Güter des täglichen Bedarfs verkaufen, schliessen.
1. März: Läden, Museen und Lesesäle von Bibliotheken dürfen wieder öffnen, ebenso die Aussenbereiche, Sport- und Freizeitanlagen, Zoos und botanischen Gärten. Im Freien sind Treffen im Familien- und Freundeskreis sowie sportliche und kulturelle Aktivitäten mit bis zu 15 Personen wieder erlaubt.
22. März: Die Einschränkung für Treffen im Familien- und Freundeskreis in Innenräumen wird von fünf auf maximal zehn Personen gelockert.
19. April: Veranstaltungen mit Publikum sind unter Auflagen wieder möglich, etwa in Sportstadien, Kinos oder Theater- und Konzertlokalen. Auch sportliche und kulturelle Aktivitäten in Innenräumen sind wieder erlaubt, ebenso gewisse Wettkämpfe. Restaurants können ihre Terrassen wieder öffnen.
31. Mai: Restaurants können ihre Innenbereiche mit Schutzkonzepten wieder öffnen; die Maskenpflicht am Tisch wird aufgehoben und auf den Terrassen sind sechs statt vier Personen pro Tisch erlaubt. Auch bei Sport- und Kulturveranstaltungen gibt es Lockerungen. Thermalbäder und Wellnesseinrichtungen dürfen wieder öffnen.
26. Juni: Die Massnahmen gegen das Coronavirus werden stark reduziert und vereinfacht. So werden unter anderem die Homeoffice-Pflicht und die Maskenpflicht im Freien aufgehoben. Ausserdem können in Restaurants wieder beliebig viele Personen zusammensitzen und Grossveranstaltungen mit Zertifikat ohne Beschränkungen von Kapazität und Anzahl Personen stattfinden.
13. September: Im Innern von Restaurants, von Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie an Veranstaltungen in Innenräumen gilt eine Zertifikatspflicht. Das Zertifikat darf auch von Arbeitgebern im Rahmen von Schutzmassnahmen genutzt werden. Der Bundesrat reagiert damit auf die anhaltend angespannte Lage in den Spitälern.
20. September: Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen bei der Einreise einen negativen Test vorweisen. Nach vier bis sieben Tagen müssen sie sich nochmals testen lassen.
28. November: Die Schweiz verzeichnet den ersten Omikron-Fall. Es handelt sich um eine Person, die aus Südafrika zurückgekehrt ist.
30. November: Der Bundesrat trifft sich wegen der neu zirkulierenden Virusvariante zu einer ausserordentlichen Sitzung und skizziert Verschärfungen der Corona-Massnahmen.
6. Dezember: In der ganzen Schweiz gelten wieder schärfere Corona-Massnahmen. Die Masken- und die Zertifikatspflicht wird ausgeweitet. Zudem können Betriebe und Veranstalter eine 2G-Regel einführen. Es gilt zudem eine «dringliche» Homeoffice-Empfehlung.
20. Dezember: Im Kampf gegen die Corona-Pandemie weitet der Bundesrat die 2G-Regel aus. Sie gilt für alle Veranstaltungen im Innern sowie die Innenräume von Restaurants, von Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben. Wo die Maske nicht getragen oder nicht am Tisch gegessen und getrunken werden kann, etwa an Blasmusikproben oder in Clubs, braucht es zusätzlich einen negativen Test. Personen, deren Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von dieser 2G-plus-Testpflicht ausgenommen.
13. Januar 2022: Personen ohne Symptome können sich bereits nach fünf Tagen von einer Corona-Isolation oder -Quarantäne befreien. Der Bundesrat will damit den reibungslosen Betrieb der Wirtschaft sicherstellen. Von der Kontaktquarantäne ausgenommen sind Personen, die ihre letzte Impfdosis vor weniger als vier Monaten erhalten haben oder vor weniger als vier Monaten genesen sind. Um die Isolation beenden zu können, muss eine Person weiterhin 48 Stunden ohne Symptome sein.
3. Februar:Der Bundesrat hebt die Homeoffice-Pflicht und die Kontaktquarantäne auf. Neu gilt nur noch eine Homeoffice-Empfehlung. Ausserdem stellt die Regierung umfassende Lockerungen der anderen Massnahmen in Aussicht. Abhängig davon, wann die Omikron-Welle ihren Höhepunkt erreicht hat, sollen alle Massnahmen und die besondere Lage aufgehoben werden, in einem Schritt oder gestaffelt. Das früheste vorgeschlagene Datum ist der 17. Februar. (SDA/lui)