Beim Beobachter gehen derzeit vermehrt Meldungen zum Onlineshop Sanität24.ch ein. Der Vorwurf: Der Shop liefere bestellte, teilweise schon bezahlte Ware erst nach Monaten oder gar nicht – auch wenn sie als vorrätig bezeichnet wird. Auf der Bewertungsplattform Trustpilot berichten viele Kundinnen und Kunden von ähnlichen Erfahrungen. In den letzten sechs Monaten gab es mit einer Ausnahme durchweg nur einen von fünf möglichen Sternen. Unter anderem soll der Shop schlecht erreichbar sein. Wenn man wegen der langen Wartezeit stornieren wolle, verweigere das der Verkäufer mit Verweis auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.
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Tatsächlich: Die AGB von Sanität24 schliessen ein Rücktrittsrecht im Falle eines Lieferverzugs aus. Das ist rechtlich möglich. Ein gesetzlich garantiertes Rücktrittsrecht gibt es bei einem Kaufvertrag nicht.
Bewertungen im Internet
Marcel Maurer, der Geschäftsführer des Unternehmens Sanität24 AG, betreibt noch zwei weitere Onlineshops. Dazu finden sich online wenige, aber ähnlich lautende Bewertungen. Diejenigen zu Sanität24 als Arbeitgeber liegen auf der Bewertungsplattform Kununu.com bei durchschnittlich 1,3 von fünf Sternen. So wird das Arbeitsklima von ehemaligen und aktuellen Arbeitnehmern vorwiegend äusserst negativ beschrieben. Auch von verärgerten Kunden ist die Rede. 4 von 20 Bewertungen sind sehr positiv.
Geschäftsführer relativiert
Der Beobachter hakt beim Geschäftsführer Marcel Maurer nach. Zu den Lieferverzögerungen sagt er, es könne sein, dass sich die Lieferzeit verlängere, wenn man gleichzeitig verfügbare und nicht verfügbare Produkte bestelle. Er arbeite daran, dass die lieferbaren Waren vorab verschickt würden.
Bei unerwarteten und langen Lieferverzögerungen könne der Vertrag aus Kulanz aufgelöst werden. Mails würden innerhalb von 48 Stunden beantwortet.
Die Bewertungen online betreffen laut Maurer nur einen Bruchteil der tatsächlichen Bestellungen, und die meisten davon seien – insgesamt betrachtet – positiv. Zu den Feedbacks der Mitarbeitenden sagt Maurer: «Viele sind schon lange im Unternehmen. Je nach den Umständen der Vertragsauflösung kann es sein, dass ehemalige Mitarbeiter sich subjektiv gefärbt äussern.»
Wie man vorsorgen kann
Um sich Ärger beim Onlineshopping zu ersparen, ist es ratsam, das Impressum und die Bewertungen online zu prüfen (siehe Checkliste unten). Auch ein Blick ins Kleingedruckte lohnt sich: Was ist zu Garantie oder Gewährleistung festgehalten? Wird das Rücktrittsrecht ausgeschlossen, wenn nicht rechtzeitig geliefert wird? Wenn das nicht der Fall ist, können Kundinnen und Kunden den Verkäufer mahnen und zwei Fristen ansetzen, falls das Paket nicht ankommt (siehe Musterbriefe unten). Wenn die Fristen verstrichen sind, können sie vom Vertrag zurücktreten.