Berufungsprozess in Frankreich beendet
UBS auch in zweiter Instanz wegen Steuerbetrugs verurteilt

Im Steuerstreit zwischen der UBS und Frankreich ist heute Montag das Urteil im Berufungsprozess bestätigt worden. Offen ist allerdings noch die exakte Höhe der Busse – und die Frage, wie die UBS auf das Urteil reagieren wird.
Publiziert: 13.12.2021 um 13:51 Uhr
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Aktualisiert: 13.12.2021 um 16:20 Uhr
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UBS-Logo am Hauptsitz: Seit 2011 ermitteln die französischen Behörden gegen die Grossbank in Frankreich.
Foto: Keystone
Christian Kolbe und Conny Tovar

Im neu aufgerollten Verfahren der UBS in Frankreich ist heute das vorinstanzliche Urteil bestätigt worden. Die Grossbank UBS wurde erneut wegen Geldwäsche und Steuerbetrug verurteilt. Allerdings fehlen noch wichtige Details. In Paris ist die Verkündung des Urteils noch im Gang.

Klar ist, dass die Busse geringer ausfallen wird. Schon im Frühling war sie von insgesamt 4,5 Milliarden Euro (rund 4,7 Milliarden Franken) auf unter 3 Milliarden Euro reduziert worden. Nun berichten Nachrichtenagenturen, dass die Busse nur noch bei 1,8 Milliarden Euro (1,87 Mrd. Franken) liegen dürfte.

UBS hatte Freispruch gefordert

Der Grossbank und einigen früheren Mitarbeitern wird vorgeworfen, Steuerflüchtlingen aus Frankreich zwischen 2004 und 2012 systematisch geholfen zu haben, Geld in der Schweiz zu verstecken. «Illegale Bankwerbung» und «durch Steuerbetrug verschlimmerte Geldwäsche» lautete das Verdikt des Pariser Strafgerichts.

Die UBS wurde in der Folge zu einer Rekordstrafe von 3,7 Milliarden Euro verdonnert, hinzu kam ein Schadenersatz von 800 Millionen. Doch die UBS legte Berufung gegen das Urteil ein und verlangte für sich einen Freispruch.

Der Berufungsprozess ging im März 2021 über die Bühne, weil ein Richter erkrankt war, wurde das Urteil aber erst heute verkündet.

Nebst der UBS mussten sich die UBS France sowie sechs ehemalige und aktuelle UBS-Mitarbeiter in Paris verantworten. Mit Raoul Weil (62), Ex-Chef der globalen Vermögensverwaltung, sass auch eine prominente Persönlichkeit auf der Anklagebank. Die UBS-Angestellten waren in der ersten Instanz freigesprochen worden. Doch dagegen hat die Staatsanwaltschaft ihrerseits Berufung eingelegt.

Ob die UBS das Urteil akzeptiert oder an die nächste Instanz weiterzieht, ist noch offen. (cny)

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