Unwetterschäden: So kommen Sie zum Geld!
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Beobachter-Expertin erklärt:Unwetterschäden: So kommen Sie zum Geld!

Unwetter zerstört Autos und Keller
So stehen die Chancen, dass Sie zum Geld kommen

Sturmtief Bernd verhagelt den Schweizerinnen und Schweizern grad den Start in die Sommerferien. Die Schäden sind in den meisten Teilen des Landes enorm. Blick TV hat nachgefragt, was man als Geschädigter machen muss.
Publiziert: 14.07.2021 um 15:39 Uhr
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Aktualisiert: 15.07.2021 um 15:53 Uhr
Umgestürzte Bäume und abgebrochene Äste behindern nach dem schweren Unwetter in Zürich den Verkehr.
Patrik Berger

Die Zahlen sind eindrücklich: Allein die Allianz Suisse rechnet mit über 2500 versicherten Schadenfällen und einem Schadenvolumen von über 9 Millionen Franken. «Wir sind erst mitten in der Unwettersaison, verzeichnen aber bereits jetzt ein absolutes Rekordjahr, was Schäden durch Naturkatastrophen anbelangt», sagt Thomas Schaub, Leiter Schadenservices der Allianz Suisse.

Den gesamten Schadenaufwand der diesjährigen Unwetterereignisse schätzt er auf über 106 Millionen Franken. Das ist wesentlich mehr als in den bisherigen Rekordjahren 2009 und 2012, die auf das gesamte Jahr gesehen mit 90 Millionen Franken zu Buche schlugen.

Doch wie kommen die Betroffenen an ihre Geld, wenn etwa das Auto demoliert oder das Hausdach beschädigt wurde? Rechtsanwältin und Beobachter-Expertin Nicole Müller (40) beantwortet anhand von konkreten Fällen die wichtigsten Fragen.

Ein Baum ist auf mein Auto gestürzt. Wie stehen die Chancen, dass ich den Schaden ersetzt bekomme?
Es ist zu hoffen, dass Sie eine Kasko-Versicherung haben, die kommt für Elementarschäden auf. Sonst wird es schwierig. Allenfalls könnte man auf den Eigentümer zugehen, wenn der Baum morsch war. Die Versicherung zahlt grundsätzlich die Reparatur. Für alles, was drüber geht, bräuchte man einen Zeitwertzusatz. Wenn man eine Teilkaskoversicherung hat, ist man bei Hagelschäden auf der sicheren Seite.

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Ein Sturm zerstört die Fassade eines Hauses. Ein umgeknickter Baum bringt das Dach zum Einstürzen. Was muss ich machen?
In den meisten Kantonen ist die Gebäudeversicherung obligatorisch. Man sollte den Schaden sofort der Versicherung melden. Die schickt bei grossen Schäden einen Experten vorbei.

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Kann man Schäden auch zu spät melden?
Ja, man muss die Schäden ja beweisen können. Wenn man zu lange wartet, kann man das nicht mehr. Wenn man in den Ferien weilt, soll man den Nachbarn fragen, ob er Fotos und ein Video der Schäden machen kann.

Häuser, die nahe an Gewässern liegen, sind besonders gefährdet. Was muss man da beachten?
Solche Liegenschaften muss man gegen Überschwemmungen schützen. Meistens beteiligen sich die Versicherungen auch an den Kosten. Wenn man als Eigentümer nichts unternimmt, dann zahlt die Versicherung beim nächsten Schaden weniger.

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Was erhält man zurück, wenn im überfluteten Keller persönliche Gegenstände zerstört werden?
Da kommt die Hausratsversicherung zum Zuge. Die zahlt den Wert von mobilen Sachen. Den emotionalen Schaden ersetzt sie aber nicht. Zudem hat man eine Schadenminderungspflicht. Man muss Gegenstände möglichst schnell in Sicherheit bringen. Wichtig ist auch, dass man Quittungen aufbewahrt.

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Den Experten des Beobachter-Beratungsteams sind viele weitere Unwetter-Schadensfälle bekannt, wie sie auch Sturm Bernd verursacht hat. Hier weitere wichtige Fragen und Antworten:

Ein Sturm hat den Storen am Balkon der Wohnung zerstört. Eine Sturmwarnung gab es nicht. Wer kommt für den Schaden auf?
Als Mieterin haften man grundsätzlich nicht für höhere Gewalt wie Naturereignisse. Es sei denn, man trägt ein Verschulden am Schaden. Das ist etwa dann der Fall, wenn die Wetterprognosen einen Sturm vorausgesagt haben. Und man den Storen trotzdem unten lässt. Sonst muss der Vermieter den Schaden bezahlen.

Wegen des Sturms muss ein Flug verschoben werden. Gibt es eine Entschädigung von der Fluglinie?
Nein. Verspätungen wegen Unwettern lassen sich nicht vermeiden. Reisende können von der Airline also keine Entschädigung fordern.

Wegen eines Sturms ist ein Lichtsignal ausgestiegen. Es kommt zu einem Unfall. Wer zahlt?
Grundsätzlich muss man als Autofahrer bei Unwettern besonders vorsichtig sein. Und sein Tempo den Umständen anpassen. Wenn die Lichtsignale zwar funktionieren, aber zwei gleichzeitig grün haben, muss das zuständige Gemeinwesen haften.


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