Aufgepasst bei Onlinespielen und Flirtseiten
So entgehst du fiesen Abo-Fallen

SMS-Abos können teuer werden. Aber: Es gibt Möglichkeiten, um etwas gegen eine unerwartet hohe Mobile-Rechnung zu unternehmen. Der Beobachter zeigt auf, was du tun kannst.
Publiziert: 22.01.2025 um 14:30 Uhr
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SMS-Abo-Fallen lauern überall.
Foto: Aleksandra Suzi

Auf einen Blick

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Nicole Müller
Beobachter

Wer gern online spielt, sich auf Flirtseiten vergnügt, an Wettbewerben oder Umfragen teilnimmt, der sollte seine Mobilerechnung immer ganz genau anschauen. Denn SMS-Abo-Fallen lauern überall. Und dann stehen auf der Rechnung plötzlich saftige Beträge für SMS. Für Dienste für alles Mögliche: Horoskope, Spiele, das Wetter oder erotische Bilder.

Erste Massnahme, wenn solche unbestellten SMS hereinklingeln: mit dem Deaktivierungscode antworten, zum Beispiel «STOPP» – der muss in jeder Premium-SMS stehen. Es kann auch sein, dass man nie eine SMS bekommen hat.

Artikel aus dem «Beobachter»

Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.

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Wann ist eine Bestellung gültig?

Beim Beobachter-Beratungszentrum haben seit 2023 über 170 Ratsuchende wegen teurer Nachrichten angerufen, teils ging es um mehrere Hundert Franken. Die meisten können sich nicht erinnern, ob und wo sie etwas bestellt haben könnten.

Doch das macht nichts. Denn geschuldet ist nur etwas, wenn man den Preis für den Mehrwertdienst angeklickt und damit akzeptiert hat. Nur dann gibt es eine vertragliche Grundlage für die Forderung.

Zusätzlich muss der Absender eine ganze Reihe von Vorgaben einhalten, die in den letzten Jahren immer länger wurde. Zunächst muss der Preis auf der Bestelltaste oder in unmittelbarer Nähe davon gut sichtbar stehen. Zudem muss der Absender über Folgendes informieren: über eine allfällige Grundgebühr, den Preis pro SMS, wie man den Dienst deaktivieren kann und über die maximale Anzahl Einzelinformationen pro Minute.

Und am Schluss muss die ganze Sache noch korrekt aktiviert werden: Der angebliche Kunde muss auf dem Mobiltelefon das Angebot über die Aktivierungs-SMS bestätigen.

Wann muss ich wirklich zahlen?

Das Schöne am Ganzen: Wie immer, wenn jemand etwas fordert, muss er auch die vertragliche Grundlage beweisen. Sprich: Der Absender der Premium-SMS beziehungsweise der Rechnungssteller muss beweisen, dass der Kunde den Preis auch tatsächlich akzeptiert hat und alle Vorgaben eingehalten wurden. Solange kein Beweis vorliegt, muss man auch nichts zahlen.

Aber was tun mit der offenen Rechnung, die nach Bezahlung schreit? Schliesslich steht darauf auch der Betrag für das Telefonabonnement. Da gibt es eine einfache Lösung: den Betrag für die bestrittenen Mehrwertdienste abziehen, den Rest einzahlen. Dann darf der Telefonanbieter von Gesetzes wegen den Telefonanschluss nicht sperren.

Ganz erledigt ist die Sache damit aber noch nicht: Man muss dem Telefonanbieter noch den Beobachter-Musterbrief schicken. Damit bestreitet man, die SMS bestellt zu haben, und stellt fest, dass man nicht zahlt, solange es keinen Beweis für die vertragliche Grundlage gibt.

Was, wenn es keine Einigung gibt?

Wenn es keine Einigung gibt, können sich Kunden an die Ombudscom wenden, die Schlichtungsstelle für Telekommunikation. Sie geht der Sache nach und verlangt vom Anbieter eine Stellungnahme. Kostenpunkt: 20 Franken.

Und was ist mit dem Absender der SMS? Der muss einen nicht weiter kümmern. Weil die Forderung auf der Telefonrechnung steht, ist der Telefonanbieter die Ansprechperson. Wer trotzdem wissen will, woher die Nachrichten kommen, kann online nachschauen auf www.uvek.egov.swiss, unter «Telecomdienste».

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