Anlässe fallen ins Wasser
Der Schutzschirm für Grossveranstaltungen klemmt

Das Parlament will Veranstalter gegen Ausfälle absichern. In den meisten Kantonen fehlen dafür aber noch die Gesetze.
Publiziert: 26.04.2021 um 09:42 Uhr
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Aktualisiert: 27.04.2021 um 20:50 Uhr
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Openair Frauenfeld 2019: Wann in der Schweiz wieder Grossanlässe möglich sind, ist offen.
Foto: Keystone
Simon Marti

Am Mittwoch präsentierte der Bundesrat seinen Öffnungsplan: In drei Schritten soll das Land in die Normalität zurückgeführt werden – wenn es der Pandemieverlauf zulässt.

Ebenfalls am Mittwoch diskutierte die Landesregierung ein mögliches Öffnungskonzept für Grossanlässe. Womöglich fällt hierzu kommende Woche ein Entscheid. Damit erhielten die Veranstalter zumindest eine gewisse Planbarkeit.

Bereits im März hat sich das Parlament mit diesem Anliegen beschäftigt. Nach zähen Verhandlungen verabschiedeten die Räte einen «Schutzschirm» für Grossveranstaltungen. Dieser sollte Anlässe in der Planungsphase absichern und – für den Fall, dass Covid eine Durchführung kurzfristig unmöglich macht – die Veranstalter entschädigen. Ohne diese Garantie, argumentiert die Branche, wären Events auch dann unmöglich, wenn sie längst erlaubt wären.

Die rechtliche Grundlage fehlt

Der Ständerat pochte auf eine starke Stellung der Kantone und schrieb fest, dass diese die Hälfte der entstehenden Kosten tragen müssen. Damit sind sie nun in der Pflicht, wenn die neue Regelung tatsächlich angewendet werden muss. Und das ist ein Problem: Erst drei Kantone – Schaffhausen, Wallis und Zug – verfügen derzeit über die dafür notwendigen rechtlichen Grundlagen.

Selbst wenn der Bundesrat zügig eine Verordnung über den Schutzschirm vorlegt, wird es daher bis zur Umsetzung noch länger dauern. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) rechnet damit, dass die meisten Kantone dafür bis zu vier Monate benötigen. Eine neue Hiobsbotschaft für eine Branche, die ihre Events lange im Voraus planen muss.

«Der Schutzschirm ist blockiert und droht ganz auf Eis gelegt zu werden. Genau davor haben wir Grünen im Parlament deutlich gewarnt», sagt die Berner Nationalrätin Regula Rytz (59). In der grossen Kammer seien ihre Bedenken noch gehört worden: «Der Nationalrat entschied, die Verantwortung für die Absicherung von Planungsrisiken bei Events dem Bund zu übertragen.»

Dann aber habe der Ständerat laut Rytz in letzter Sekunde den Kantonen den Lead zugeschoben, «ohne abzuklären, ob diese die neue Aufgabe rechtlich überhaupt umsetzen können».

«Den Preis zahlen die Unternehmen und die Mitarbeitenden»

Wie bereits bei den Härtefall-Entschädigung für Firmen stockt die dringend benötigte Hilfe deshalb genau dort, wo sie verteilt werden soll: in den Kantonen. «Den Preis zahlen die Unternehmen und die Mitarbeitenden», so Rytz.

«Dass in vielen Kantonen noch immer die rechtliche Grundlage fehlt, ist absurd», sagt auch der Nidwaldner FDP-Ständerat Hans Wicki (57). Wenn es dort klemme, empfehle er den Veranstaltern, «auch genau da Druck zu machen».

Dem Ständerat sei es nicht darum gegangen, den Einsatz des Schutzschirms zu verzögern. Die Kantone müssten für die Entschädigung der wirtschaftlichen Härtefälle heute anteilsmässig weniger ausgeben, als ursprünglich geplant. «Da ist es durchaus eine Option, sie im Gegenzug bei den Grossveranstaltungen in die Pflicht zu nehmen», sagt Wicki.


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