Schockanrufe von angeblichen Polizistinnen, Phishing-Mails im Namen bekannter Firmen oder falsche Bank-Websites sind eine klassische Masche.
Relativ neu ist, dass Kriminelle auch aktuelle Ereignisse nutzen, um Opfer in eine Falle zu locken. Das zeigt sich im Fall des Konkursverfahrens der Flowbank AG, einer Genfer Onlinebank, die vor allem unter Trading- und Investment-Interessierten bekannt ist.
Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.
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Die Gauner reagierten schnell
Vor zwei Wochen hat die Finanzmarktaufsicht Finma den Konkurs über die Flowbank eröffnet. Ab diesem Zeitpunkt hatte die Bank keine Berechtigung mehr, geschäftstätig zu sein. Dadurch konnten Kundinnen und Kunden nicht mehr auf ihr Konto zugreifen.
In einer Rundmail klärte die Bank am 17. Juni 2024 über das weitere Vorgehen auf. Informationen rund um die Auszahlung von bis zu 100'000 Franken würden von den Liquidatoren selbst «in Kürze» folgen. Ein genauer Zeitraum wurde dabei nicht definiert. Zum Vorteil von Betrügern. Diese haben vom Konkurs erfahren und schnell reagiert.
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Zahlen für angebliche Rückerstattungen
Die Betrüger gaben sich als Flowbank aus und behaupteten in gefälschten Mails, dass die Konten wieder geöffnet seien. Wer eine Rückerstattung wolle, müsse dafür aber zahlen.
Die Betrugsversuche veranlassten die Bank am 21. Juni zu einer Warnung. «Diese Behauptung ist falsch und stammt nicht von Liquidatoren: Der Zugang zur Flowbank-Plattform ist gesperrt.» Sie raten, weder Geld für eine angebliche Rückerstattung zu überweisen noch auf Links oder andere Anhänge zu klicken. Die Frage, wie genau echte Flowbank-Mails von den Fakes zu unterscheiden seien, beantwortete die Bank in ihrer Mitteilung nicht.
Die echte Mitteilung der Flowbank
Am 25. Juni kam dann eine weitere – echte – Mitteilung, welche die Kundschaft aufatmen liess. Sie konnte sich wieder einloggen, um den Kontoauszug anzuschauen. Und seit dem 27. Juni ist auch der Rückzahlungsprozess der privilegierten Einlagen im Gange. Dabei handelt es sich um jenes Bankguthaben bis zu 100'000 Franken, das bei einem Konkurs geschützt ist.
Wer bereits auf einen Betrug hereingefallen ist, sollte bei der Polizei Strafanzeige erstatten, sodass auch sie weitere Erkenntnisse daraus gewinnt.
Ob und wie viele Personen sich durch den Betrug haben täuschen lassen, konnte nicht in Erfahrung gebracht werden. Wie die Flowbank auf ihrer Website schreibt, könnten aufgrund der hohen Nachfrage keine individuellen Antworten gegeben werden. So blieb auch die Nachfrage des Beobachters unbeantwortet.