Welch ein Schock. Eigentlich rechnete der Pächter und Küchenchef vom Al Giardino in Winterthur ZH, Roland König, fest mit einem Mieterlass. Zumindest für die Zeit während des Lockdowns im Frühling. Das war auch ursprünglich so abgesprochen mit dem Vermieter Giovanni Cerfeda. Und nun das. Der Mietzins soll nachwirkend vollständig zurückbezahlt werden.
König – einer der bekanntesten Beizer in der Eulachstadt – gibt gegenüber dem «Landboten» an, die Schulden bezahlen zu können. «Wir haben mit dem Take-away eine passable Alternative gefunden», sagt er der Zeitung. Das Restaurant werde nicht schliessen, sagt er. Trotzdem: Die Nachricht trifft ihn hart.
Kurz vor Weihnachten kam die Forderung
Zuerst war nämlich vereinbart, König sollte während des Lockdowns nur die Hälfte seiner Miete bezahlen. Zumindest solange, bis das Geschäftsmietengesetz des Bundes feststeht. Darin war vorgesehen, dass die Vermieter auf 60 Prozent der Miet- oder Pachteinnahmen während des ersten Corona-Shutdowns verzichten.
Dann fiel das Gesetz durch. Und es der Schock: Königs Vermieter Cerfeda forderte laut dem Bericht rückwirkend nun plötzlich doch den vollen Mietzins.
Unsichere «individuelle Lösungen»
Im Juni sprach Cerfeda noch von «individuellen Lösungen», die er mit seinen Pächtern treffen wolle. Dabei war er nicht der Einzige. Auch andere Vermieter in der Region einigten sich mit ihren Pächtern. Laut dem Bericht kommen Terresta Immobilien und Verwaltungs AG der Stefanini-Stiftung sowie die Stadt Winterthur ihren Mietern für die Zeit während des Lockdowns finanziell entgegen.
Cerfada gehören neben dem Al Giardino auch noch die Taverne zum Kreuz, das Rössli, das Restaurant auf dem Eschenberg und der Neuwiesenhof. Mit dem Rössli war bisher abgemacht, dass die Pächterin Carmine Bernardo die volle Miete erstmal aufschieben darf. «Aber wenn wir den vollen Mietzins zahlen müssen, geht das Restaurant zu», sagt sie.