240 statt 120 Franken – Blick-Leser Finn B. hat seinen Einkauf bei Coop doppelt bezahlt
Betrag per Kreditkarte zweimal abgebucht – was tun?

Blick-Leserreporter Finn B. wollte eigentlich nur seinen Wocheneinkauf bei Coop machen. Aber statt 120 Franken kostet ihn der Einkauf 240 Franken. Der Betrag wurde auf der Kreditkarte zweimal abgebucht. Was kann man da machen?
Publiziert: 15.06.2023 um 11:56 Uhr
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Aktualisiert: 15.06.2023 um 15:06 Uhr
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Seinen Einkauf hat Blick-Leser Finn B. mit der Applewatch per Kreditkarte bezahlt.
Foto: Getty Images
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Milena KälinRedaktorin Wirtschaft

Da musste er heftig schlucken: Blick-Leserreporter Finn B.* (43) hat vergangene Woche im Coop in Bottmingen BL seinen Wocheneinkauf gemacht. Bezahlt hat er mit seiner Applewatch: Einfach schnell hinhalten, und schon war der Einkauf mit der Kreditkarte bezahlt.

Zu Hause hat Finn B. dann seine Kreditkartenbelastungen angeschaut. Und war überrascht: Ihm wurden die 120 Franken für den Einkauf doppelt abgebucht. Zuerst nur provisorisch. Er hatte angenommen, die Kreditkartengesellschaft merke es von selbst.

Nun zeigt sich: Fünf Tage später ist der Betrag aber tatsächlich zweimal abgebucht. Das zeigen Screenshots, die Blick vorliegen. B. war geschockt, wie er Blick sagt. Doch was nun?

Doppelzahlungen müssten in allen Fällen korrigiert werden. Entweder vom Kreditkartenanbieter oder von der Verkaufsstelle, teilt die Stiftung Konsumentenschutz mit. Die Schuld kann bei beiden liegen.

Kurze Meldefrist

Oft muss man die Doppelabbuchung innerhalb von 30 Tagen melden. Sowohl Viseca, die UBS als auch die Postfinance weisen auf ihrer Website darauf hin, dass die Beanstandung innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum erfolgen muss.

«Das ist eine sehr kurze Frist – und ja, eigentlich eine unhaltbare, da sie von den Anbietern selbst festgelegt wird. Das Problem: Wenn eine Konsumentin oder ein Konsument diese kurze Frist verpasst hat, kann es schwierig werden», sagt Sara Stalder (56), Geschäftsführerin beim Konsumentenschutz, zu Blick. Sie rät aber davon ab, in solchen Fällen ein Gerichtsverfahren anzustreben. Kosten und Aufwand seien schlicht zu gross.

Kommt immer wieder vor

Finn B. will mit diesem Fall andere Konsumenten warnen. «Ich kontrolliere meine Kreditkartenabrechnung regelmässig. Aber das machen ja nicht alle. Jemand anderem wäre es vielleicht nicht gleich aufgefallen», sagt er. Und schliesslich kann es auch vorkommen, dass jemand auf das Geld angewiesen ist.

«Es ist wichtig, dass man zumindest eine zusätzliche Möglichkeit hat, Geld zu beziehen – wie eine Debitkarte», meint Stalder vom Konsumentenschutz.

Der Blick-Leser hat mittlerweile die Kreditkartengesellschaft kontaktiert und eine Rückzahlung verlangt. «Für eine Doppelabbuchung gibt es bereits ein Formular. Das Problem scheint also öfter aufzutreten», sagt Finn B. Die Kreditkartengesellschaft hat das Geld noch nicht überwiesen, er hat jedoch eine Eingangsbestätigung erhalten.

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