Der Internationale Sportgerichtshof (CAS) hat im Dopingfall der russischen Eiskunstläuferin Kamila Walijewa ein Schiedsgerichtsverfahren eingeleitet.
Die Welt-Anti-Doping-Agentur (Wada) hatte das Gericht in Lausanne angerufen, weil die russische Anti-Doping-Agentur (Rusada) bislang noch keinen Entscheid getroffen hat. Nachdem die Deadline vom 4. November abgelaufen ist, fordert die Wada nun eine Sperre von vier Jahren.
Die 16 Jahre alte Europameisterin wurde am 25. Dezember 2021 bei den russischen Meisterschaften positiv auf die verbotene Substanz Trimetazidin getestet. Öffentlich wurde das Vergehen allerdings erst während den Olympischen Spielen in Peking, nachdem sie bereits Gold im Team-Wettbewerb gewonnen hatte.
Wird ihr Olympia-Gold aberkannt?
Die Wada begründet die Anrufung des Sportgerichtshofs mit Artikel 15.3 der Anti-Doping-Bestimmungen der Rusada. Demnach kann die Weltagentur den CAS anrufen, wenn in einem Fall «innerhalb einer von der Wada gesetzten angemessenen Frist» kein Entscheid getroffen wird, ob ein Verstoss gegen die Regeln vorliegt, heisst es in der Mitteilung.
Die Agentur geht von einem Doping-Verstoss aus und beantragt eine vierjährige Sperre für Walijewa sowie die Aberkennung aller von ihr vom 25. Dezember 2021 an erzielten Wettkampfergebnisse - mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen, einschliesslich der Aberkennung von Medaillen, Punkten und Preisen, teilt der CAS mit. Ein Zeitrahmen für die Verkündung des Entscheids könne noch nicht angegeben werden. (SDA/che)