Baspo widerspricht Turn-Chef
Der STV-Boss sagt nicht die Wahrheit

Der Turnverband behauptet, man dürfe seit einem Jahr wieder nach Belieben in Magglingen Rhythmische Gymnastik betreiben. Das stimmt nicht: Das Bundesamt für Sport sorgt sich um die Gesundheit der Athletinnen.
Publiziert: 28.06.2020 um 14:03 Uhr
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Aktualisiert: 01.11.2020 um 15:51 Uhr
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Das Baspo widerspricht den Aussagen von STV-Leistungssport-Chef Felix Stingelin (Bild).
Foto: EQ Images
Emanuel Gisi

Was haben die Abteilung Rhythmische Gymnastik des STV und Traktor Biel, ein Fussball-Team in der Alternativen Fussball-Liga Bern, gemeinsam? Beide können in Magglingen für ihr Training eine Halle mieten, wenn noch Platz frei ist.

Im Nationalen Leistungszentrum hoch über dem Bielersee, da wo Eliteathleten aus allen möglichen Sportarten aus der ganzen Schweiz trainieren, sind die Rhythmischen Gymnastinnen (RG) eigentlich nicht mehr erwünscht: Am 28. Februar 2019 griff das Bundesamt für Sport (Baspo) als Hausherrin durch und entzog der RG-Abteilung des STV wegen ethischer Verfehlungen das Gastrecht.

Fragt man den STV, war das alles nicht viel mehr als ein Miss­verständnis. «Das Baspo war der Ansicht, dass der STV mit der RG Artikel der Ethik-Charta über­treten hat», schreibt auch Leistungssport-Chef Felix Stingelin am Mittwochabend dem BLICK. «Sie haben dies uns gegenüber aber nicht im Detail ausgeführt und es gab auch keinen konkreten Auslöser.»

Stingelin krebst zurück

Der STV habe daraufhin dagegen Einspruch erhoben. «Dies hat dazu geführt, dass der STV das Gastrecht für Trainings mit der RG wieder ­erhalten hat.» Ähnliches sagen auch STV-Vertreter, wenn sie darauf ­angesprochen werden.

Problem gelöst? Schön wärs. Das alles stimmt nämlich nicht. Das Bundesamt widerspricht vehement. «Das Baspo hat den STV mehrfach und konkret auf Vorfälle und Trainingsmethoden bei RG ­aufmerksam gemacht, die den ­Prinzipien der Ethik-Charta widersprechen», sagt Sprecher Christoph Lauener zu SonntagsBlick. «Dies auch aus Sorge um die Gesundheit der jungen, teilweise minder­jährigen Athletinnen.»

Der STV habe zwar Stellung genommen und das Baspo gebeten, auf den Entscheid zurückzukommen. Ohne Erfolg: Am 1. Mai 2019 bestätigt das Amt seinen ­Entscheid. «Die Zusammenarbeit mit dem STV bzw. die Leistungen zugunsten der RG werden eingestellt», sagt Lauener. Die Athletinnen der RG dürfen von den sportwissenschaftlichen und sportmedizinischen Leistungen im Leistungszentrum nicht profitieren.

Und Stingelin? Der krebst zurück und beruft sich auf eine falsche Wortwahl. Der Chef Leistungssport korrigiert seine Aussage, am ­Freitagabend klingt das dann so: «Das Baspo ­hatte der Rhythmischen Gymnastik aufgrund unterschiedlicher Ansichten in der Athleten­betreuung und ­Trainingsmethodik das Gastrecht entzogen. Der STV konnte mit der Rhythmischen ­Gymnastik aber das Training in Magglingen wieder aufnehmen.»

Was das im Klartext heisst? Dass die Rhythmischen Gymnastinnen wie die Feierabendfussballer von Traktor Biel die Baspo-Infrastruktur mieten können. Die Bieler ­Kicker würden bei ihrer Stippvisite am «Ende der Welt» allerdings wohl weniger kritisch beobachtet.

Lauener erklärt die Bedingungen für das RG-Comeback auf dem ­Bieler Hausberg: «Nur unter der ­expliziten Voraussetzung, dass der STV im Bereich RG umgehend Massnahmen ergreift, welche die Einhaltung der ethischen Grund­sätze ermöglichen. Diese Entwicklung läuft; das Baspo behält sie im Auge.»

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