Sinner war im März zweimal positiv auf das verbotene anabole Steroid Clostebol getestet worden. Suspendiert wurde der Italiener gleichwohl nicht. Die zuständige International Tennis Integrity Authority (ITIA) begründete den Freispruch damit, dass Sinner kein vorsätzliches Verschulden und keine Fahrlässigkeit nachgewiesen werden konnten.
Diese Feststellung ist nach Ansicht der Welt-Anti-Doping-Agentur (Wada) «nach den geltenden Regeln nicht korrekt». Sie fordert deshalb «eine Sperre von einem bis zwei Jahren» für Sinner. Eine zusätzliche Annullierung von Ergebnissen neben denen, die bereits vom erstinstanzlichen Gericht veranlasst worden sind, verlangt die Behörde aber nicht.
Sinner hatte in einem in den sozialen Netzwerken veröffentlichten Statement erklärt, dass die Substanz über die Hände seines Physiotherapeuten in seinen Körper gelangt sei. Demnach habe der Betreuer einen in Italien rezeptfreien, Clostebol enthaltenden Spray benutzt, um einen Schnitt an seinem Finger zu behandeln.
Der ITIA zufolge hielten wissenschaftliche Sachverständige Sinners Erklärung für glaubwürdig. Deshalb habe die Tennis-Agentur auch davon abgesehen, Sinner zumindest vorläufig zu suspendieren. Der Entscheid hatte innerhalb der Tennis-Szene für Unverständnis gesorgt.