Die Matterhorn-Rennen konnten auch in der abgelaufenen Weltcup-Saison nicht durchgeführt werden, für den kommenden Winter wurden sie bereits gestrichen. Für Wirbel sorgten im letzten Herbst unter anderem Bilder von Baggern, die auf dem Gletscher auffuhren. Die kantonale Baukommission sprach kurzzeitig einen Baustopp für Stellen ausserhalb der Skipiste aus.
Und dies nimmt die italienische Justiz gemäss Nachrichtenagentur Ansa nun zum Anlass, rechtliche Schritte einzuleiten und gegen vier Personen zu ermitteln: den Präsidenten der Cervinia-Bergbahnen, dessen Vorgänger, den Baggerführer – und den Schweizer OK-Präsidenten Franz Julen (65). Ihnen wird vorgeworfen, auf der italienischen Seite des Gebiets Grabungen ohne Genehmigung durchgeführt zu haben.
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Wie die Ermittler sagen, soll es sich um eine Verbindungsstrecke zwischen dem Plateau-Rosà-Gletscher und der Hauptpiste handeln, die nicht in den genehmigten Bauplänen vorgesehen war. «Wir weisen alle Anschuldigungen zurück und sind der Meinung, dass wir in voller Übereinstimmung mit dem Gesetz gehandelt haben», sagt Corrado Bellora, Anwalt der drei erstgenannten Angeklagten.
Vorwurf wird «mit Nachdruck bestritten»
Franz Julen äussert sich nicht persönlich zum Verfahren. David Taugwalder, Medienchef von Matterhorn Cervino Speed Opening, lässt in einem Statement verlauten: «Es trifft zu, dass in Aosta ein Verfahren läuft.» Der Vorwurf, dass eine «kurze, provisorische Verbindungspiste», die von den Cervinia-Bergbahnen, die für die Erstellung der Weltcuppiste auf italienischem Gebiet verantwortlich waren, den Athleten, Trainern und Pistenfahrzeugen den Zugang zur Weltcuppiste ermöglichten, unberechtigt erstellt worden sei, «wird mit Nachdruck bestritten».
Man sei davon überzeugt, dass im Verlauf des Verfahrens «die Rechtmässigkeit der Arbeiten bestätigt wird». Weitere Auskünfte wolle man zu diesem Zeitpunkt nicht geben.