Das sagt Forrer zur Schlussgang-Regel und seinem Party-Afro
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Das Schwing-Duell Folge 6:Das sagt Forrer zur Schlussgang-Regel und seinem Party-Afro

Der Fall Walther sorgt für grosse Diskussionen
Es droht ein Eidgenössisches ohne König

Ein Ausgang wie am Berner Kantonalen könnte am Eidgenössischen in Pratteln zur Folge haben, dass es erstmals seit 72 Jahren keinen neuen Schwingerkönig gibt.
Publiziert: 19.07.2022 um 00:20 Uhr
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Aktualisiert: 19.07.2022 um 14:01 Uhr
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Obwohl Kilchberg-Sieger Fabian Staudenmann den Schlussgang vom Berner Kantonalen gegen Adrian Walther gewonnen hat ...
Foto: Sven Thomann
Marcel W. Perren

Stellen Sie sich ein Eidgenössisches Schwingfest vor, bei dem nach dem Schlussgang kein König gekrönt wird. Undenkbar? Mitnichten.

Dieses Horror-Szenario hat es in der 127-jährigen ESAF-Geschichte schon zwei Mal gegeben. In beiden Fällen gehörte Peter Vogt aus Muttenz zu den Leidtragenden. 1945 musste sich der Baselbieter mit dem Titel des Erstgekrönten begnügen, weil sein Schlussgang gegen den Berner Willy Lardon mit einem Remis endete. 1950 ereilte Vogt nach dem gestellten Endkampf gegen den Zürcher Walter Flach dasselbe Schicksal.

In der Zwischenzeit haben mit Nöldi Forrer (2001) und Jörg Abderhalden (2004) zwei Böse den Königstitel erhalten, obwohl sie sich im Schlussgang mit einem Unentschieden begnügen mussten.

Aber wie würde die ESV-Spitze am letzten August-Sonntag in Pratteln reagieren, wenn dasselbe passieren würde, wie am vergangenen Sonntag am Berner Kantonalen? Was da passierte: Der 20-jährige Adrian Walther hatte in Thun nach fünf Kämpfen einen derart grossen Vorsprung, dass er sich trotz der Schlussgang-Niederlage gegen Fabian Staudenmann als alleiniger Festsieger feiern lassen durfte.

Sonderbenotung im Eidgenössischen Schlussgang?

«Ich weiss ehrlich gesagt nicht, ob wir in einem solchen Fall an einem Eidgenössischen den Königs-Titel vergeben würden», offenbart Stefan Strebel, der Technische Leiter des ESV. Der Aargauer erläutert: «Im Reglement ist klar festgeschrieben, dass in einer solchen Situation der Zentralvorstand darüber befinden müsste, ob die Krone vergeben wird, oder eben nicht.»

Diese Diskussion könnte längerfristig mit einer simplen Änderung im Reglement unterbunden werden. Wie? Ganz einfach: Wenn die Punktzahl für den gewinnbringenden Wurf im Eidgenössischen Schlussgang von 10 auf 15 erhöht würde, hätte man die Garantie, dass der Sieger des finalen Ganges in der Endabrechnung auch wirklich am meisten Zähler auf dem Konto hat und somit dem Königs-Titel gerecht wird.

«Das ist ein interessanter Vorschlag, über den ich mit meinen Kollegen im Vorstand diskutieren werde», sagt Strebel. Nöldi Forrer macht einen anderen Vorschlag: «Wenn ein Schwinger bereits vor dem letzten Kampf als Festsieger feststeht, hat er den Königstitel selbst im Fall einer Schlussgang-Niederlage verdient.»

Klar ist, dass eine Reglementsänderung frühestens bei der Abgeordnetenversammlung im nächsten Jahr vorgenommen werden könnte.

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