Pferde mit Sporen und Peitschen gequält
Bezirksgericht verschärft Strafe gegen Springreiter Estermann

Auch das Bezirksgericht Willisau LU spricht Paul Estermann (56) der mehrfachen, vorsätzlichen Tierquälerei schuldig! Sein Verteidiger hat gegen das Urteil bereits Berufung angemeldet, daher ist es noch nicht rechtskräftig.
Publiziert: 22.11.2019 um 11:10 Uhr
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Aktualisiert: 22.11.2019 um 12:12 Uhr
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Das Verbandsgericht von Swiss Equestrian hat im Beschwerdeverfahren entschieden und zieht Springreiter Paul Estermann für vier Jahre aus dem Verkehr.
Foto: Keystone
Nicole Vandenbrouck

Die Luft wird immer dünner für Paul Estermann. Denn nun sieht es auch das Bezirksgericht Willisau LU als erwiesen an, dass der Springreiter und Landwirt seine Pferde Castlefield Eclipse und Lord Pepsi im Training in seiner Reithalle in Hildisrieden LU willentlich und mehrfach mit der Peitsche geschlagen hat. Laut Zeugen richtiggehend geprügelt, bis das Blut tropfte!

In seiner Kurzbegründung hält das Gericht fest, dass die angeklagten Sachverhalte durch Zeugenaussagen, einen Tierarzt-Bericht sowie Fotos (BLICK berichtete) bewiesen sind. Das zulässige Mass an Peitschenhieben sei eindeutig überschritten worden. «Da der Beschuldigte die körperliche Integrität und Würde beider Pferde je mehrfach verletzt hat, liegt eine mehrfache Tierquälerei vor», heisst es weiter.

Strafe noch verschärft

Und der Richter beherzigt sogar noch den Schlusssatz von Staatsanwalt Georges Frey in dessen Plädoyer, dass er durchaus das Strafmass des ersten Strafbefehls auch noch erhöhen könnte. Aus der beantragten bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 160 Franken werden 100 Tagessätze, und die Busse von 3600 Franken wird auf 4000 Franken erhöht. Die Probezeit beträgt zwei Jahre.

Estermanns Verteidiger, der in der Verhandlung einen vollumfänglichen Freispruch forderte, hat gegen dieses Urteil bereits Berufung angemeldet. Daher ist es noch nicht rechtskräftig. Somit kann sich auch der Schweizerische Verband für Pferdesport SVPS weiterhin hinter der Unschuldsvermutung verstecken.

Dies bekräftigt der Verband auch heute morgen mit einer erneuten Stellungnahme, in der er schreibt, dass «das Wohlbefinden des Sportpartners Pferd beim SVPS an erster Stelle steht», man aber nur «gegebenenfalls notwendige Massnahmen treffen werde». Sprich: Sobald das Urteil rechtskräftig ist. Dass sowohl die Staatsanwaltschaft wie auch ein Bezirksgericht die Vorwürfe als erwiesen ansehen, reicht offensichtlich noch nicht.

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