Kommt kurz vor den Festtagen Mathias Flückigers Doping-Fall wieder ins Rollen? Seitdem der Mountainbike-Star sein Schweigen Anfang September gebrochen und seine Sicht der Dinge dargestellt hatte, wurde es wieder still um ihn. Bald könnten aber Neuigkeiten erfolgen, eine Entscheidung der Disziplinarkammer (DK) von Swiss Olympic wird bald erwartet.
Denn die Anfechtung der Sperre vonseiten Flückiger liegt derzeit bei der DK vor. Sie soll die Rechtmässigkeit des Verfahrens und den Entscheid der provisorischen Sperre prüfen. Daher wurde auch die B-Probe bis anhin nicht geöffnet. Wir erinnern uns: Am 18. August wird der Olympia-Zweite von Tokio vor dem EM-Rennen in München aus dem Verkehr genommen. Seine Urinprobe anlässlich der Schweizer Meisterschaft vom 5. Juni wurde als atypisch-positiv gewertet.
Haben sich die Schweizer Ermittler an alle Vorgaben gehalten?
Flückiger wehrt sich in der Folge, sagt in einer Mitteilung, dass er Zeranol nie wissentlich eingenommen habe. Zudem sei die in der Probe gefundene Menge mit 0,3 Nanogramm pro Milliliter viel tiefer als der Schwellenwert für mögliche Fleischkontaminationen (5ng/ml).
Genau für solche Fälle der möglichen Fleischkontaminationen hat die Welt-Antidoping-Agentur (WADA) ein vierseitiges Dokument veröffentlicht. Flückiger unterstellt Swiss Sport Integrity (SSI), sich nicht an jene Vorgaben gehalten zu haben. Nach einem atypischen Fund – wie jener von Flückiger einer ist – muss als fünfter Punkt mit dem Athleten Kontakt aufgenommen werden, um die letzten 72 Stunden vor der betroffenen Doping-Probe zu rekonstruieren. Flückiger wurde aber erst am Vorabend des EM-Rennens in München kontaktiert und konfrontiert.
Die Formulierung der Weisung lässt aber Interpretationsraum, ob sie zwingend einzuhalten sind oder bloss freiwillig sind. Die SSI orientierte sich damals an der etwaigen Freiwilligkeit. Die WADA sieht das jedoch anders. Auf Blick-Anfrage heisst es: «Die Einhaltung dieses Dokuments ist obligatorisch.» Weiteres zum laufenden Verfahren könne die Organisation aber nicht sagen. Auch die SSI kann aktuell nichts dazu sagen. Direktor Ernst König verweist ebenfalls auf die Untersuchung: «Diese Frage muss die Disziplinarkammer beantworten.»
Zwar ist nicht klar, ab wann die SSI auf den betroffenen Athleten zugehen muss. Eine Erklärung für die zweimonatige Verzögerung könnte der Fakt liefern, dass in Europa bisher Zeranol in fast keiner Fleischprobe nachgewiesen wurde.
Das Verfahren könnte wiederholt werden
Stimmt die DK dem Antrag Flückigers zu, müssten die positive Probe und die Sperre aufgehoben und das Verfahren wiederholt werden. Die Folgen eines anschliessenden etwaigen Freispruchs Flückigers könnten noch weitreichend sein. Der 34-Jährige könnte auf Schadenersatz klagen und laut CH Media könnte sich der Betrag dabei bis auf eine Million Franken belaufen. Flückiger will sich in diesen Tagen nicht zum Fall äussern.
Aber der Mountainbiker dürfte an finanziellem Schadenersatz nur bedingt interessiert sein. Seinen Ruf wiederherstellen sowie seine sportliche Karriere zu retten, dürften an erster Stelle stehen. Denn mit den zuletzt und möglicherweise noch kommenden verpassten Rennen könnte auch die Olympia-Quali für Paris gefährdet sein – zumal nur noch zwei Startplätze zu vergeben sind. Fakt ist: Zuerst müsste es zu einem solchen Freispruch kommen. Doch die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.