Mountainbiker Mathias Flückiger wird mehr als zwei Jahre nach seiner Dopingsperre offiziell freigesprochen. Der Fall ist abgeschlossen. Das geben Flückiger und sein Team am Freitag in einer Medienmitteilung bekannt. Nachdem Swiss Sports Integrity auf einen Weiterzug an den Internationalen Sportgerichtshof TAS verzichtet hatte, deutete bereits vieles darauf hin, dass der Oberaargauer nichts mehr zu befürchten hatte. Weil nun der Radweltverband UCI und die Welt-Antidoping-Agentur WADA die Fristen für einen Gang an den Internationalen Sportgerichtshof verstreichen liessen, ist dies nun offiziell.
Am 5. Juni 2022 nach der SM in Leysin VD werden bei Mathias Flückiger in einer Dopingprobe 0,3 Nanogramm pro Milliliter der anabolen Substanz Zeranol nachgewiesen. Weil der Befund aber unter dem festgelegten Schwellenwert von 5,0 Nanogramm pro Milliliter liegt, gilt er zunächst nicht automatisch als positiv. Er wird als sogenannt atypisch gewertet, woraufhin Swiss Sport Integrity (SSI, vormals Antidoping Schweiz) weitere Abklärungen veranlasste.
Am 18. August zieht SSI Flückiger dann aber als provisorisch gesperrt aus dem Verkehr. Es ist nun fälschlicherweise von einer positiven Probe die Rede. Vier Monate später hebt die Disziplinarkammer (DK) von Swiss Olympic die Sperre wieder auf – sie folgt damit der Darstellung der Flückiger-Seite. Diese wirft SSI Verfahrensfehler vor. Ein atypischer Befund wird nicht öffentlich gemacht. Und die Beweislast liegt nicht beim Athlet, sondern bei SSI.
Der Fall bleibt über Monate hängig, die Anwälte haben viel zu tun. Dann spricht die DK im Mai 2024 Flückiger definitiv frei. Seine Probe gilt als nicht verwertbar. SSI und die Welt-Dopingagentur Wada verzichten auf einen Weiterzug.
Am 5. Juni 2022 nach der SM in Leysin VD werden bei Mathias Flückiger in einer Dopingprobe 0,3 Nanogramm pro Milliliter der anabolen Substanz Zeranol nachgewiesen. Weil der Befund aber unter dem festgelegten Schwellenwert von 5,0 Nanogramm pro Milliliter liegt, gilt er zunächst nicht automatisch als positiv. Er wird als sogenannt atypisch gewertet, woraufhin Swiss Sport Integrity (SSI, vormals Antidoping Schweiz) weitere Abklärungen veranlasste.
Am 18. August zieht SSI Flückiger dann aber als provisorisch gesperrt aus dem Verkehr. Es ist nun fälschlicherweise von einer positiven Probe die Rede. Vier Monate später hebt die Disziplinarkammer (DK) von Swiss Olympic die Sperre wieder auf – sie folgt damit der Darstellung der Flückiger-Seite. Diese wirft SSI Verfahrensfehler vor. Ein atypischer Befund wird nicht öffentlich gemacht. Und die Beweislast liegt nicht beim Athlet, sondern bei SSI.
Der Fall bleibt über Monate hängig, die Anwälte haben viel zu tun. Dann spricht die DK im Mai 2024 Flückiger definitiv frei. Seine Probe gilt als nicht verwertbar. SSI und die Welt-Dopingagentur Wada verzichten auf einen Weiterzug.
«Die Belastung in den letzten zwei Jahren war unglaublich gross. Die Bewältigung dieses Falles, mit unendlich vielen Hindernissen, war der mit Abstand schwerste und längste Wettkampf in meiner Karriere», wird Flückiger am Freitag zitiert. «Ich bin dankbar, dass ich meine Familie, meine Freundin und ein unglaublich gutes Team an meiner Seite hatte. Sie haben es möglich gemacht, dass am Ende die Wahrheit siegte.»
Über 43'000 Franken Entschädigung
Im Rahmen des Urteils der Disziplinarkammer von Swiss Olympic wurde die Swiss Sports Integrity SSI, die Flückiger einst aus dem Verkehr gezogen hatte, zur Zahlung der Verfahrenskosten von 3000 Franken verpflichtet. Dazu muss die SSI Flückiger eine Entschädigung von über 43'380 Franken zahlen. Zufriedenstellend sei dies nicht, so Flückiger. Dieser Betrag decke «bei weitem nicht die effektiven Kosten, die Mathias Flückiger im Laufe der letzten zwei Jahre ausgeben musste, geschweige denn die entgangenen Prämien und Sponsoringeinnahmen sowie die persönlichen Aufwendungen».
Für Flückiger stehe daher ausser Frage, dass zumindest der «effektiv erlittene finanzielle Schaden vollumfänglich ersetzt werden muss». Gut möglich also, dass das letzte Wort in dieser Angelegenheit doch noch nicht gesprochen ist.