Trauerfeier in Uster
Am Freitag nimmt die Schweiz Abschied von Muriel Furrer (†18)

Der schreckliche Tod von Muriel Furrer – er bewegt die Schweiz noch immer. Am Freitag wird ihr in Uster ZH mit einem Abschiedsgottesdienst die letzte Ehre erwiesen.
Publiziert: 08.11.2024 um 00:56 Uhr
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Aktualisiert: 08.11.2024 um 10:36 Uhr
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Diesen Freitag nimmt die Schweiz Abschied von Rad-Talent Muriel Furrer, die Ende September 18-jährig verstarb.
Foto: IMAGO/Photo News
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Daniel LeuStv. Sportchef

Das Zürcher Oberländer Rad-Talent Muriel Furrer (†18) war am 26. September während des U19-WM-Rennens in einem Wald bei Küsnacht ZH schwer gestürzt und erlag einen Tag später an den Folgen ihres schweren Schädel-Hirn-Traumas.

Nun findet am Freitag um 14 Uhr, sechs Wochen nach der schrecklichen Tragödie, in der reformierten Kirche Uster ZH die Trauerfeier statt. Erwartet werden neben der Familie und Freunden zahlreiche Leute aus der Radsportszene. Sie alle wollen der Teenagerin, die stets ein Lächeln im Gesicht hatte, die letzte Ehre erweisen.

In der Todesanzeige hiess es: «Unsere Herzen sind gebrochen, unsere Trauer unbeschreiblich. An der Heim-WM in Zürich bei deinem geliebten Radsport hast du die Ziellinie ins Himmelreich überquert. Unendlich dankbar für deine wundervolle Liebe und Freude, welche du uns geschenkt hast, überlassen wir dich unserem allmächtigen Gott.»

Noch kein Strafverfahren eröffnet

Noch immer ist unklar, warum Muriel Furrer an jenem 26. September zu Fall kam und sie danach während rund eineinhalb Stunden unentdeckt und schwer verletzt im Wald liegengeblieben war. Die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich erklärt auf Blick-Anfrage: «Die umfangreichen Untersuchungen unter Beizug des Instituts für Rechtsmedizin der Universität und des Forensischen Instituts Zürich dauern an. Die Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen. Zeitliche Prognosen zum Zeitpunkt des Untersuchungsabschlusses können derzeit nicht gemacht werden, da noch nicht alle Untersuchungshandlungen abgeschlossen sind, beispielsweise ausstehendes Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin.»

Und weiter schreibt die Oberstaatsanwaltschaft: «Die Strafverfolgungsbehörden prüfen in solchen Fällen von Beginn an immer auch die Frage, ob allenfalls ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten vorliegt und als Folge dessen ein Strafverfahren zu eröffnen ist. Bis zum jetzigen Zeitpunkt wurde noch kein Strafverfahren eröffnet.»

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