Der Doping-Fall des Schweizer Handball-Goalies Nikola Portner (30) ist aussergewöhnlich. Während die Athleten normalerweise per eingeschriebenem Brief über eine positive Probe informiert werden, stand bei ihm plötzlich die Polizei mit einem Durchsuchungsbefehl vor dem Haus. «Das ist kein Standardvorgehen», bestätigt Ernst König, der Schweizer Antidoping-Chef.
Was steckt dahinter? Eine Antwort liefert das Ergebnis seiner Urin-Probe. Dort wurden Methamphetamine, auch bekannt als Crystal Meth, gefunden. Weil der Konsum von harten Drogen in Deutschland verboten ist, verstösst der Nationalspieler unter anderem gegen das Betäubungsmittelstrafrecht.
Was zur Folge hatte, dass nach dem positiven Befund zunächst eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet wurde. Dies geschah hinter dem Rücken von Portner. Schliesslich wollen die Behörden Beweismittel sicherstellen und mögliche Täter überraschen.
Das weitere Vorgehen entscheidet die Staatsanwaltschaft selbständig. «Dies ist in der Schweiz gleich», erklärt König. Im Fall Portner ordnete die Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung an. Bei dieser seien jedoch keine verbotenen Substanzen gefunden worden, wie sie am Mittwoch erklärte.
Grosse Spannung um B-Probe
Der Torhüter des SC Magdeburg wurde am 10. März beim Spitzenspiel gegen die Füchse Berlin positiv getestet. Exakt einen Monat später, am 10. April, informierte ihn die Nationale Anti-Doping Agentur über den Dopingfund. Am Folgetag suspendierte ihn die Bundesliga. Auf Instagram schrieb der Nati-Spieler: «Ich habe keine Anti-Doping-Bestimmungen verletzt.»
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Der Konsum von Crystal Meth ist gemäss dem Anti-Doping-Gesetz nur im Wettkampf verboten. An allen anderen Tagen muss der Athlet mit keiner sportlichen Sperre rechnen. Allerdings bekäme er Probleme mit der Strafjustiz, wie nun Portner. Nach dem Rücktritt von Andy Schmid ist er als zweifacher Champions-League-Sieger der grösste Schweizer Handballstar.
Seine letzte Hoffnung auf ein baldiges Ende der Doping-Geschichte ist die Öffnung der B-Probe. Dies wird in den nächsten Tagen erwartet. Die vorläufige Suspendierung würde nur bei einem negativen Ergebnis aufgehoben. Ein eher unwahrscheinliches Szenario, wie zurückliegende Doping-Fälle zeigen.
Mehrjährige Sperre droht
Sollte die B-Probe das Resultat der A-Probe bestätigen, muss Portner seine Unschuld beweisen. Sprich, eine schlüssige Erklärung für das Crystal Meth in seinem Körper liefern. Bei Dopingverfahren gilt im Gegensatz zum Strafgesetz die umgekehrte Beweislast.
Erschwerend für Portner kommt hinzu, dass Methamphetamin auf der Dopingliste zu den nicht-spezifischen Substanzen gehört. «Das Strafmass bei solchen Substanzen ist grundsätzlich höher», schreibt die Stiftung Swiss Sport Integrity auf der Website.
Dies hat damit zu tun, dass solche Substanzen in der Regel nicht aus Versehen oder durch kontaminierte Nahrungsmittel oder Nahrungsergänzungsmittel in den Körper gelangen können. Portner droht eine mehrjährige Sperre. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.