Jetzt geht es ans Eingemachte. Die Staatsanwaltschaft Luzern bestätigt gegenüber Blick, dass die von der FCL-Führung eingereichte Strafanzeige gegen Bernhard Alpstaeg untersucht wird. Ein Teilerfolg für Minderheitsaktionär Josef Bieri und Co. Schliesslich hätte die Staatsanwaltschaft die Anzeige von der Hand weisen können, hätte sie die Vorwürfe als völlig belanglos angesehen. Trotzdem gilt die Unschuldsvermutung.
Bei der Klage geht es um den Aktiendeal zwischen Alpstaeg und Walter Stierli. Am 26. Februar 2019 hielt der Verwaltungsrat fest, dass Stierlis Aktienpaket von 25 Prozent Bernhard Alpstaeg gehöre. Der aktuelle VR ist sich aber sicher, dass damals nicht alles rechtens abgelaufen ist. «Mutmasslich strafrechtlich relevante Tatsachen haben dazu geführt, dass diese Zustimmung erfolgt ist», sagte Verwaltungsrätin Ursula Engelberger-Koller am Tag nach der Generalversammlung im Dezember. Aus diesem Grund wurden Alpstaeg kurzerhand 25 Prozent seiner Aktien entzogen.
Alpstaeg wurde über Anzeige informiert
Die FCL-Führung und Bieri wollen sich zum eröffneten Verfahren auf Blick-Anfrage nicht äussern. Anders Alpstaeg, der seit knapp einem Monat nur noch mit 27 Prozent im Aktienbuch eingetragen ist. Hat sich der 77-Jährige vor einer Woche noch gefragt, wo die Strafanzeige bleibe, ist sie inzwischen bei ihm eingetroffen. «Es ist uns von der Staatsanwaltschaft bestätigt worden, dass es die Anzeige gibt. Wir haben sie aber noch nicht gesehen», sagt sein Sprecher Sacha Wigdorovits. In den nächsten Tagen werden sie Akteneinsicht verlangen, um bei einer möglichen Einvernahme entsprechend vorbereitet zu sein.
Wie lange die Untersuchung der Staatsanwaltschaft dauert, ist offen. Es muss aber von mehreren Wochen ausgegangen werden. 37 A4-Seiten ist die Strafanzeige laut Engelberger-Koller lang. Diese muss der verantwortliche Jurist jetzt interpretieren, analysieren und bewerten. Das beansprucht Zeit.
Drei denkbare Szenarien
Offen ist auch der Ausgang der Untersuchung. Grundsätzlich gibt es drei mögliche Szenarien: Das erste spielt in die Karten von Alpstaeg. In diesem Fall würde der Staatsanwalt zum Schluss kommen, dass seinerseits kein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt und die Untersuchung aus diesem Grund eingestellt wird.
Anders sieht es aus, sollte der Staatsanwalt das Geschilderte in der Anzeige als strafrechtlich relevant ansehen. Dann könnte er einen Strafbefehl aussprechen oder mit dem Fall sogar vor Gericht gehen. Dieses dritte denkbare Szenario würde den Aktionärsstreit nur noch weiter hinauszögern. Das FCL-Drama würde dann in einem Gerichtsprozess entschieden.
Mannschaft | SP | TD | PT | ||
---|---|---|---|---|---|
1 | FC Lugano | 18 | 6 | 31 | |
2 | FC Basel | 18 | 21 | 30 | |
3 | FC Lausanne-Sport | 18 | 9 | 30 | |
4 | FC Luzern | 18 | 3 | 29 | |
5 | Servette FC | 18 | 2 | 29 | |
6 | FC Zürich | 18 | -1 | 27 | |
7 | FC Sion | 18 | 4 | 26 | |
8 | FC St. Gallen | 18 | 6 | 25 | |
9 | BSC Young Boys | 18 | -4 | 23 | |
10 | Yverdon Sport FC | 18 | -12 | 17 | |
11 | Grasshopper Club Zürich | 18 | -10 | 15 | |
12 | FC Winterthur | 18 | -24 | 13 |