Der FC Luzern fährt wieder einmal einen Sieg ein. Zwar nicht auf dem Grün. Dafür in juristischem Gefilde. Und dieser Sieg könnte weitaus bedeutender sein, als nur drei Punkte. Denn die Staatsanwaltschaft Luzern beabsichtigt gegen Aktionär Bernhard Alpstaeg (78) einen Strafbefehl zu erlassen. Das hat sie am Donnerstagmorgen den beiden Streitparteien in einem Brief mitgeteilt.
Konkret geht es um die Strafanzeige, die der FCL am 21. Dezember 2022 gegen Alpstaeg wegen Nötigung und ungetreuer Geschäftsbesorgung eingereicht hat. Der Vorwurf: Alpstaeg soll mittels illegaler Machenschaften an die Aktienmehrheiten in der FCL Holding AG und der Stadion Luzern AG gelangt sein.
FCL gibt sich vorsichtig optimistisch
Diese Strafanzeige ist der Ursprung des juristischen Zoffs und ist dementsprechend zentral. Mit dem in Aussicht gestellten Strafbefehl kommt nun Bewegung rein. Die Freude beim FCL ist gross. Für ihn ist damit die Basis gelegt, um den Zwist mit Alpstaeg für sich zu entscheiden.
Der Ton in der Medienmitteilung ist trotzdem zurückhaltend: «Der Verwaltungsrat sieht sich in seiner Auffassung bestätigt, dass das 25% Aktienpaket, welches Alpstaeg von Walter Stierli angeblich erworben haben soll, zu Recht aus dem Aktienbuch gestrichen wurde.»
Alpstaeg wehrt sich vehement
Bei Alpstaeg hört es sich, wie zu erwarten war, ganz anders an. «Er hält den angekündigten Entscheid, für falsch und ist zuversichtlich, dass er einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten wird», schreibt sein Sprecher Sacha Wigdorovits (71). Materiell und rechtlich gebe es für einen solchen Strafbefehl keinen Grund, ergänzt er.
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«In diesem Fall hat sich leider die Befürchtung bewahrheitet, dass es für Alpstaeg im medial und politisch aufgeheizten Umfeld von Luzern schwierig werden wird, fair und nach rechtlichen Kriterien beurteilt zu werden», so Wigdorovits. Weiter präzisiert er, dass der angekündigte Strafbefehl keinen Einfluss auf das zivilrechtliche Verfahren hat, in dem Alpstaeg am Bezirksgericht mit einer Klage seinen Wiedereintrag ins Aktienbuch anstrengt.
Der Grund dafür sei einfach, meint Wigdorovits. «Beim Bezirksgericht geht es um Aktien, die Alpstaeg im Februar 2021 neu gekauft hatte, weil die 2015 gekauften Aktien im Rahmen einer notwendigen Sanierung des hochverschuldeten FC Luzern vernichtet wurden», erklärt er. Der Kapitalschnitt könnte in dem Verfahren tatsächlich entscheidend sein. Auf psychologischer Ebene glauben von Blick befragte Experten allerdings sehr wohl, dass das eine Verfahren Einfluss auf das andere haben werde.
Einige Stunden bevor der angekündigte Strafbefehl der Staatsanwaltschaft gegen Bernhard Alpstaeg publik wird, sorgt eine Meldung von Nau.ch für Gesprächsstoff. Gemäss der Onlineplattform soll der FCL versucht haben, Alpstaeg wegen des finanziellen Drucks wieder an Bord zu holen. Präsident Stefan Wolf soll ihm gar seinen Rücktritt angeboten haben, wenn er dafür auf seine 25 Prozent verzichte, die ihm der FCL aus dem Aktienbuch gestrichen hat. Lange dauert es nicht, bis von Wolf ein klares Dementi folgt. «Ich kommentiere grundsätzlich keine Gerüchte über den Inhalt von vertraulichen Gesprächen zwischen mir und Bernhard Alpstaeg, kann jedoch in diesem Fall versichern, dass ich Bernhard Alpstaeg meinen Rücktritt nicht angeboten habe», lässt er ausrichten.
Einige Stunden bevor der angekündigte Strafbefehl der Staatsanwaltschaft gegen Bernhard Alpstaeg publik wird, sorgt eine Meldung von Nau.ch für Gesprächsstoff. Gemäss der Onlineplattform soll der FCL versucht haben, Alpstaeg wegen des finanziellen Drucks wieder an Bord zu holen. Präsident Stefan Wolf soll ihm gar seinen Rücktritt angeboten haben, wenn er dafür auf seine 25 Prozent verzichte, die ihm der FCL aus dem Aktienbuch gestrichen hat. Lange dauert es nicht, bis von Wolf ein klares Dementi folgt. «Ich kommentiere grundsätzlich keine Gerüchte über den Inhalt von vertraulichen Gesprächen zwischen mir und Bernhard Alpstaeg, kann jedoch in diesem Fall versichern, dass ich Bernhard Alpstaeg meinen Rücktritt nicht angeboten habe», lässt er ausrichten.
Gibts einen öffentlichen Prozess?
Doch wieder zurück zum angekündigten Strafbefehl. Bis am 16. Mai haben die Parteien Akteneinsicht. In dieser Zeit kann Alpstaeg – rein theoretischer Natur auch die Gegenseite – eine Fristverlängerung verlangen sowie weitere Beweisanträge stellen. Damit würde das Ganze hinausgezögert. Ob er das beabsichtigt, bleibt abzuwarten. Tut er es nicht, erlässt die Staatsanwaltschaft den Strafbefehl und informiert über das drohende Urteil.
Fest steht: Akzeptieren wird Alpstaeg diesen Strafbefehl aber «selbstverständlich nicht», heisst es von Wigdorovits. Damit wäre alles aufgegleist für einen öffentlichen Prozess vor Bezirksgericht mit allen Beteiligten.
Mannschaft | SP | TD | PT | ||
---|---|---|---|---|---|
1 | FC Zürich | 14 | 7 | 26 | |
2 | FC Basel | 14 | 20 | 25 | |
3 | FC Lugano | 14 | 6 | 25 | |
4 | Servette FC | 14 | 2 | 25 | |
5 | FC Luzern | 14 | 4 | 22 | |
6 | FC St. Gallen | 14 | 6 | 20 | |
7 | FC Lausanne-Sport | 14 | 2 | 20 | |
8 | FC Sion | 14 | 0 | 17 | |
9 | BSC Young Boys | 14 | -5 | 16 | |
10 | Yverdon Sport FC | 14 | -10 | 15 | |
11 | FC Winterthur | 14 | -21 | 11 | |
12 | Grasshopper Club Zürich | 14 | -11 | 9 |