FCL feiert Teil-Sieg
Luzerner Staatsanwaltschaft verurteilt Alpstaeg

Der FC Luzern gewinnt nicht nur auf dem Spielfeld, sondern auch vor Gericht: Aktionär Bernhard Alpstaeg wurde wegen Nötigung und versuchter ungetreuer Geschäftsbesorgung zu einer Geldstrafe verurteilt. Alpstaeg hat nun zehn Tage Zeit, Einspruch zu erheben.
Publiziert: 13.08.2024 um 14:29 Uhr
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Aktualisiert: 14.08.2024 um 12:18 Uhr
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Verschränkte Arme: Alpstaeg ist enttäuscht.
Foto: Pius Koller
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Carlo Emanuele FrezzaReporter Fussball

Am Sonntag hat der FC Luzern überraschend drei Punkte aus Lugano entführt. Zwei Tage später reihen die Zentralschweizer den nächsten Sieg ein. Diesmal auf juristischer Ebene. Die Staatsanwaltschaft verurteilt Aktionär Bernhard Alpstaeg (79) in einem Punkt.

Und zwar geht es um die Strafanzeige, die den ganzen Streit zwischen dem FCL und Alpstaeg so richtig ins Rollen gebracht hat. Am 21. Dezember 2021 warf der Verwaltungsrat seinem Aktionär vor, dass dieser mittels illegaler Machenschaften an die Aktienmehrheiten in der FCL Holding AG und der Stadion Luzern AG gelangt sei. Aufgrund dieser Anzeige «wegen Nötigung und ungetreuer Geschäftsbesorgung» strich er Alpstaeg aus dem Aktionärsbuch.

So lautet das Alpstaeg-Urteil

Nun gibts ein Ergebnis. Schon im Mai kündigte die Staatsanwaltschaft an, dass sie im geschilderten Tatbestand plane, einen Strafbefehl gegen Alpstaeg zu erlassen. In der Zwischenzeit versuchte dieser, mit weiteren Unterlagen seine Unschuld zu beweisen.

Doch das scheint vorerst nichts gebracht zu haben. Die Staatsanwaltschaft hat Anfang Woche den Strafbefehl verschickt. Alpstaeg wird darin laut Blick-Infos wegen Nötigung und versuchter ungetreuer Geschäftsbesorgung zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 3000.- Franken verurteilt. Alpstaeg hat nun zehn Tage Zeit, um Einspruch zu erheben. Was er auch tun wird. Danach dürften die Parteien vor Gericht antraben.

«Staatsanwalt hatte Angst»

Während sich Thomas Hochstrasser, Anwalt von FCL-Aktionär Josef Bieri, sich nicht dazu äussern mag, tut dies die Alpstaeg-Seite. Sprecher Sacha Wigdorovits (72) schreibt in einer Medienmitteilung: «Die Begründungen sind einseitig und berücksichtigen die in der Strafuntersuchung vorgebrachten entlastenden Argumente in keiner Weise.»

Und Wigdorovits schiesst gegen den Staatsanwalt. «Nach der Öffentlichkeitskampagne gegen Bernhard Alpstaeg in den letzten rund zwei Jahren hatte er offensichtlich Angst davor, selbst ins Schussfeld von Fans und Medien zu gelangen, wenn er das Verfahren gegen Bernhard Alpstaeg eingestellt hätte.»

Alpstaeg-Seite bleibt optimistisch

Wigdorovits betont aber, dass dieses Urteil aus ihrer Perspektive nicht spielentscheidend für den ganzen Aktionärszoff sei. Das sei nämlich das zivilrechtliche Verfahren beim Bezirksgericht. In diesem klagt Alpstaeg, dass ihm 25 Prozent der Aktien an der FCL Holding AG wieder zugesprochen werden, die ihm der Verwaltungsrat abgesprochen habe.

Für Wigdorovits geht es in diesem Verfahren nicht um die gleichen 25 Prozent Aktien, die der FCL in seinem Verfahren meint. Dabei stützt er sich auf den vollzogenen Kapitalschnitt 2019. Damals wurden alle Aktien, die zuvor im Spiel waren, vernichtet, und jeder Aktionär musste seinen Anteil neu erwerben. Deshalb seien Alpstaeg im Dezember 2021 Aktien weggenommen worden, die er regelrecht akquiriert hat und nichts mit dem Fall, die der FCL anprangert, zu tun haben. So Wigdorovits' Begründung. Ob die Juristen das auch so sehen werden, bleibt abzuwarten.

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