Dass Holland im WM-Viertelfinal an Argentinien scheiterte, dürfte für Quincy Promes aktuell eher nebensächlich sein.
Zum einen, weil der 30-Jährige für das Turnier nicht berücksichtigt wurde. Zum anderen, weil der Spieler von Spartak Moskau persönlich arg in Schwierigkeiten steckt. Dem 50-fachen Nationalspieler der Elftal droht in seiner Heimat die Festnahme, weil er des versuchten Mordes an einem Familienmitglied und der Beteiligung am Drogenhandel angeklagt ist. Deshalb soll er sich nun in Russland einbürgern lassen wollen.
Wie die holländische Zeitung «Algemeen Dagblad» unter Berufung auf russische Medien berichtet, habe der Verein einen russischen Pass für den Offensivspieler beantragt. Die Chancen auf eine erfolgreiche Einbürgerung stehen nicht schlecht, meint der russische Fussballjournalist Ivan Karpow. Eine Auslieferung müsste Promes dann nicht mehr fürchten.
Einbürgerung aus Angst?
Sportkommentator Dmitri Gubernjew spricht ebenfalls über die beantragte Einbürgerung des ehemaligen Ajax- und Sevilla-Kickers. Er stellt aber infrage, ob Promes «Russland wirklich so liebt».
«Welchen Nutzen hat es für den russischen Fussball? Will er nur vermeiden, in seiner Heimat ins Gefängnis zu kommen? Das muss geklärt werden», fordert Gubernjew. Bislang haben sich weder Spartak Moskau noch Promes oder dessen Rechtsvertreter zum Thema geäussert.
Promes dürfte nie mehr ausreisen
Was aber hätte die Einbürgerung für sportliche Konsequenzen? Weil er für Holland bereits in mindestens einem Pflichtspiel auf dem Platz stand, darf er gemäss Fifa-Reglement nicht für die russische Nationalmannschaft spielen.
Auch auf Klubebene hätte der neue Pass Auswirkungen. Weil der Rechtsfuss als Russe registriert würde, hätte Spartak Moskau Platz für einen weiteren Ausländer (maximal 13). Allerdings stehen die ausländischen Spieler nicht gerade Schlange, um in Russland angeheuert zu werden.
Der zehnfache Meister müsste bei internationalen Spielen dann wohl auf Promes verzichten. Dies, weil das Verfahren (Prozess begann am 21. Oktober) in Holland auch nach einer Einbürgerung strafrechtlich weitergeführt wird. Bei einer Verurteilung – davon wird ausgegangen – würde ein internationaler Haftbefehl ausgestellt. Setzt Promes danach einen Fuss in ein anderes Land, würde er inhaftiert und ausgeliefert. In Russland würde er nicht belangt, weil die Russen ihre Staatsbürger nicht ausliefern. (che)