Die Zeit der Papiertickets scheint langsam, aber sicher vorbei zu sein. Bei der EM 2024 ist sie es definitiv. Denn wer in Deutschland ein Spiel im Stadion verfolgen will, braucht die offizielle Ticket-App der Uefa.
Doch genau die rückt nach einem Bericht des Bayrischen Rundfunks nun in zwiespältiges Licht. Im Beitrag «Risiko-Fans bei der Euro 2024» zeigt der Sender auf, wie die Polizei während des Turniers arbeitet. Und da ist ersichtlich, dass die Koordinatoren im «House of City Operation» die Fans tracken können – dank der Ticket-App.
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Diese liefert Echtzeitdaten, wo sich die registrierten Fans, die ein gültiges Ticket besitzen, befinden. Je mehr Menschen sich an einem Ort befinden, desto röter wird die Zone auf der Heatmap. «Wir haben ein Auge und Ohr für die Fans und können dementsprechend schnell reagieren», erklärt Brigitte Rottberg, die den Informationsfluss koordiniert.
Datenschutzverordnung klärt auf
Es wird im Beitrag, in dem serbische Fans vor dem Spiel gegen Slowenien begleitet werden, allerdings klargestellt, dass es sich um anonyme Standortdaten handelt. So können die Organisatoren und die Polizei frühzeitig ihr Aufgebot verstärken, wenn sich mehr Leute mit einem gültigen Ticket an einem Ort befinden. Ob es tatsächlich zu Ausschreitungen kommt, kann über die Karte jedoch nicht festgestellt werden.
In der Datenschutzverordnung der App wird der Konsument nirgends explizit auf das anonyme Tracking hingewiesen. Unter dem Punkt «Zweck der Datenverarbeitung» steht jedoch geschrieben: «Personenbezogene Daten werden erfasst und verarbeitet, um (...) im Zusammenhang mit einem Spiel relevante Sicherheits- und Hygienemassnahmen zu ergreifen.»
In der allgemeinen Datenschutzbestimmung der Uefa werden die Nutzer aufgeklärt, dass es sich bei diesen personenbezogenen Daten unter anderem auch um «technische Daten wie Zeitzone und Standort» handelt. Die Uefa sei berechtigt, die Daten an die Polizei und Behörden weiterzugeben, «um Sicherheits- oder administrative Kontrollen an Veranstaltungsorten oder bei Events durchzuführen, zu denen Sie (der Konsument, Anm.d.Red.) Zugang beantragt haben.»