Vorfall soll 2019 passiert sein
Servette-Vorwurf: Winnik von Schiri geschlagen

Daniel Winnik, Stürmer von Genf-Servette, wird für ein Spiel gesperrt. Was mehr Aufmerksamkeit erregt, ist die gemeinsame Stellungnahme des Kanadiers und seines Vereins.
Publiziert: 02.10.2023 um 22:33 Uhr
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Aktualisiert: 03.10.2023 um 07:35 Uhr
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Daniel Winnik wird für ein Spiel gesperrt.
Foto: Pius Koller

Dass Daniel Winnik gegen die Schweizer Schiedsrichter schiesst, ist nicht neu. Allerdings gehen er und sein Verein Genf-Servette dieses Mal direkt auf einen Unparteiischen los: Daniel Stricker, 48-jährig.

Winnik erhielt am Sonntagabend von den Referees Stricker und Micha Hebeisen in der Verlängerung in Zug (1:2-Niederlage im Penaltyschiessen) eine Spieldauerdisziplinarstrafe wegen eines unsportlichen Verhaltens gegenüber Offiziellen aufgebrummt. Der 38-Jährige schwenkte nach dem aberkannten Tor von Vincent Praplan (Torhüterbehinderung von Sami Vatanen) in der Overtime ein weisses Tuch auf seinem Stock hin und her. Die Liga eröffnete deswegen ein Verfahren und bat den Kanadier und seinen Arbeitgeber um eine Stellungnahme.

«Ungerechtfertigter Kontakt»

In dieser, so steht es im Entscheid des stellvertretenden Einzelrichters Reto Annen, heisst es nun: «Es habe im Jahr 2019 seitens der Beschuldigten (Daniel Winnik und Genf-Servette, Anm. der Red.) eine Anfrage bei der Liga gegeben, da der damals das Spiel leitende Schiedsrichter, Daniel Stricker, den Beschuldigten anlässlich eines Spiels geschlagen habe, während dieser auf der Bank gesessen sei. Die Liga hätte bestätigt, dass ein ungerechtfertigter Kontakt stattgefunden hätte, es hätte aber keine disziplinarischen Massnahmen für den Schiedsrichter zur Folge gehabt. Seit diesem Zeitpunkt gebe es einen persönlichen Rachefeldzug gegen ihn.»

Stricker habe ein Problem mit dem Spieler, behaupten Winnik und der amtierende Meister Genf-Servette in ihrem gemeinsamen Statement. Sie nennen Beispiele, bei denen Winnik aus ihrer Sicht zu Unrecht jeweils bestraft worden sei. Beim Spiel in Zug sei der Stürmer zudem von einem Linienrichter beschimpft worden. «Dies hätte ihn vollkommen frustriert.» Die beiden Parteien geben zu, dass Winnik das Tuch auf den Stock legte und damit winkte, dies hätte Winnik «aber nicht in die Richtung des Schiedsrichters gemacht».

Aussage als Schutzbehauptung qualifiziert

In seinem Urteil geht der stellvertretende Einzelrichter nicht auf die angeblichen Vorfälle in der Vergangenheit ein, da diese für den vorliegenden Fall nicht relevant sind. Die Aussage, dass die Tuch-Aktion nicht an die Adresse des Schiedsrichters gerichtet war, qualifiziert Annen als Schutzbehauptung. Winnik wird für ein Spiel aus dem Verkehr gezogen. Er und Genf-Servette müssen eine Busse in der Höhe von 2260 Franken bezahlen sowie die Verfahrenskosten (740 CHF) tragen. (yap)

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1
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