Der Bericht der «Weltwoche» von Mitte September hallt noch immer nach. Die Wochenzeitung berichtete damals zum wiederholten Mal über eine Beziehung von Bundesrat Alain Berset (49) mit einer Frau, die ihn 2019 zu erpressen suchte. Das Blatt insinuierte, der Gesundheitsminister habe zur Bewältigung des Falls auf staatliche Ressourcen zurückgegriffen und im Strafverfahren durch seinen Anwalt unwahre Angaben machen lassen.
Konkret warf die «Weltwoche» Berset vor, er habe seinen Generalsekretär eingesetzt, um sich des Erpressungsfalls anzunehmen.
Zudem soll er nach einem Wochenende in Süddeutschland die Bundesratslimousine benutzt haben, um zurück nach Bern zu gelangen, wie die «NZZ am Sonntag» später berichtete.
Die Geschäftsprüfungskommission ermittelt
Vergangene Woche beschloss die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrats, sich den Vorgang genauer anzuschauen, die Öffentlichkeit soll morgen Montag informiert werden. Der Antrag, keine eigene Untersuchung anzustellen, wurde dem Vernehmen nach abgelehnt.
Offenbar ist man sich von links bis rechts einig, dass es der Sache zuträglich ist, wenn die vorgebrachten Kritikpunkte geklärt werden. Zwei Bereiche will die GPK genauer untersuchen.
Eine erste Subkommission soll der Frage nachgehen, ob staatliche Mittel dazu genutzt worden sind, Bersets private Schwierigkeiten aus dem Weg zu räumen. Zu diesem Zweck wird sich die Subkommission des Nationalrats mit einer Subkommission des Ständerats zusammentun.
Eine zweite Subkommission soll den Einsatz der polizeilichen Sondereinheit Tigris sowie das Verhalten der Bundesanwaltschaft untersuchen. Hier haben die Mitglieder des Ständerats bereits Vorarbeit geleistet.
Wurde Berset begünstigt?
Die Tigris-Einheit kam 2019 zum Einsatz, um die Frau vor ihrem Haus abzufangen und zum Verhör bei der Bundesanwaltschaft zu bringen. Im Hinblick auf die Bundesanwaltschaft geht es darum, ob beim Verfahren alle Vorschriften eingehalten wurden. Dies, nachdem die «Weltwoche» die Frage aufgeworfen hatte, ob Berset als Privatkläger «gegenüber gewöhnlichen Bürgern» begünstigt wurde.
Ein Bericht der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft hat diese Frage bereits untersucht. Sie kam zum Schluss, die Strafermittler hätten, wie die «SonntagsZeitung» vor Wochenfrist berichtete, nach dem Erpressungsversuch korrekt gehandelt.
Demnach habe sich Berset nicht privilegieren lassen.