«Zurück in dein Scheissland»
Zürcher Betreibungsamt hält Tessiner für Ausländer

Das Zürcher Betreibungsamt steht in der Kritik: Ein Tessiner Unternehmer wurde angeblich von mehreren Angestellten übel beschimpft. Die Behörde bestreitet die Vorwürfe.
Publiziert: 05.12.2024 um 18:42 Uhr
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Aktualisiert: 06.12.2024 um 06:08 Uhr
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In der Stadt Zürich kam es bei einem Betreibungsamt offenbar zu fremdenfeindlichen Aussagen.
Foto: Sven Thomann

Auf einen Blick

  • Tessiner Unternehmer erlebt Fremdenfeindlichkeit auf Zürcher Betreibungsamt. Behörde streitet Vorwürfe ab
  • Beamte beschimpften Schweizer als «Gast» und forderten Rückkehr ins «Scheissland»
  • 1600 Franken wurden ohne Erklärung vom Konto des Unternehmers abgebucht
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.

Ein krasser Fall von Ausländerfeindlichkeit beim Betreibungsamt Zürich sorgt für Negativschlagzeilen. Wie die «NZZ» berichtet, wurde ein Schweizer Unternehmer von Beamten als «Gast in der Schweiz» beschimpft und aufgefordert, in sein «Scheissland» zurückzukehren.

Pietro M.*, Headhunter aus dem Kanton Tessin, geriet wegen einer simplen Prämienangelegenheit in Konflikt mit seiner Krankenkasse. Er glaubt, dass einem seiner Mitarbeiter eine zu hohe Prämie verrechnet worden sei. Was als einfache Meinungsverschiedenheit begann, eskalierte in einer Reihe von demütigenden Begegnungen mit dem Betreibungsamt Zürich. 

Rückblende: Im Oktober 2023 hämmert plötzlich ein Betreibungsbeamter an die Tür von M. Als er öffnet, wirft ihm der Angestellte einen Brief vor die Füsse, erzählt M. der «NZZ». 

«Zurück in dein Scheissland»

Anfang November ruft M., beim Betreibungsamt an. Er erhofft sich eine Erklärung für das Verhalten des Angestellten. Statt über die Sache diskutieren M. und der Pfändungsbeamte am Telefon jedoch über die Sprache, in der das Gespräch geführt werden soll. Der Beamte beharrt darauf, mit M. Deutsch zu sprechen.

Später haben M. und die Behörde Kontakt via E-Mail. In einer Nachricht, die der «NZZ» vorliegt, schreibt ein Pfändungsbeamter: «Sie sind Gast in der Schweiz, ich muss mich Ihnen nicht anpassen!» Der Amtsvorsteher soll M. sogar aufgefordert haben, in sein «Scheissland» zurückzukehren – obwohl er Schweizer ist. Zudem weist er M. darauf hin, die Rechtsmittelbelehrung zuerst durchzulesen, bevor er erzähle, was erlaubt sei und was nicht.

1600 Franken abgebucht

Doch was will M. überhaupt klären? Laut eigenen Aussagen wollte er wissen, warum ihm ohne Erklärung 1600 Franken von seinem Konto abgebucht wurden. Zumal es bei der nicht bezahlten Prämie um einen kleineren Betrag ging. Statt einer Antwort auf seine Fragen soll der Chef insgesamt dreimal gesagt haben, dass M. in sein Heimatland zurückgehen soll. Auf die Frage, ob er selbst ausfällig geworden sei, antwortete M. gegenüber der «NZZ» mit «Nein». 

Ende November wird das Geld schliesslich zurückerstattet. Die Krankenkasse bestätigt gegenüber der «NZZ», dass der Abzug von 1600 Franken nicht in Zusammenhang mit dem Betreibungsverfahren stehe. Die genauen Umstände des Vorgangs lassen sich nicht klären, heisst es. 

Das sagt das Betreibungsamt

Angesprochen auf die fremdenfeindlichen Sprüche, streitet das Betreibungsamt die Vorwürfe gegenüber der «NZZ» aufs Schärfste ab. «Eine Rekonstruktion unsererseits ist schwierig, denn wir mögen uns beim besten Willen nicht an solche Vorkommnisse erinnern. Die von Ihnen erwähnte Geschichte scheint den Hausmärchen der Gebrüder Grimm entnommen worden zu sein», sagt der Amtsvorsteher zur Zeitung.

Die Regeln seien klar: Ein Zahlungsbefehl könne nicht verweigert werden – die Amtssprache in Zürich sei Deutsch. Und: «Es ist selbstredend, dass gewisse Schuldnerinnen und Schuldner – weil sie sehr renitent sein können – unsere Handlungsweisen als hart empfinden können.» 

* Name geändert

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