Der Hass entlud sich in der Tiefgarage. Eine VW-Fahrerin hatte ihre Nachbarin derart auf dem Kicker, dass sie beim Öffnen der Autotür offenbar absichtlich gegen deren Luxusautos schlug. Die beiden Frauen wohnten nebeneinander in Einfamilienhäusern, in einer privilegierten Gegend einer Gemeinde im Zürcher Unterland.
Die Tiefgarage teilte man sich im Quartier. Der Parkplatz der 50-jährigen Flughafenangestellten befand sich direkt neben jenem ihrer verhassten Nachbarin, einer 46-jährigen Zahnärztin mit eigener Praxis und einer Schwäche für Luxusautos. Die Zahnärztin hat ihr Haus inzwischen verkauft und ist weggezogen. Doch unlängst kam es zu einem Wiedersehen vor dem Zürcher Obergericht.
Hohe Reparaturkosten
Wie der «Tages-Anzeiger» berichtet, stellte die Zahnärztin im Juli 2019 erstmals eine Beule und einen Lackschaden an ihrem Porsche Cayenne fest. Die Reparatur kostete sie 2759 Franken. Eine Woche später hatte das Auto schon wieder eine Delle. Im Verlauf eines Jahres kamen an den wechselnden Geschäftsautos der 46-Jährigen zahlreiche weitere Beschädigungen hinzu. Die Zahnärztin liess die Fahrzeuge immer wieder reparieren, was ihren Angaben zufolge Kosten im Umfang von 12'000 Franken verursachte.
Schliesslich installierte die Auto-Liebhaberin eine Überwachungskamera bei ihrem Tiefgaragen-Parkplatz. Zudem heuerte sie einen Privatdetektiv an, der sich in ihrem Auto versteckte. Der Privatdetektiv machte folgende Beobachtung: Auf dem Nachbarparkplatz stieg eine Frau in Uniform in ihr Auto und schlug dabei die Tür derart heftig an das Fahrzeug der Zahnärztin, dass es wackelte.
Streit um Grenzverlauf zwischen Grundstücken
Die VW-Fahrerin wurde bereits im Januar 2023 vom Bezirksgericht Bülach schuldig gesprochen. Doch sie legte Berufung ein. Deshalb wurde der Fall nun vor dem Obergericht neu verhandelt. Dort wurde klar, weshalb die beiden Frauen nicht gut aufeinander zu sprechen waren: Die Angeklagte gab zu, dass es einen Streit um den Grenzverlauf zwischen den beiden Grundstücken gab.
Das Obergericht bestätigte den Schuldspruch der ersten Instanz und verurteilte die VW-Fahrerin wegen mehrfacher Sachbeschädigung zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 50 Franken, also insgesamt 6000 Franken. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Die 50-Jährige muss der Zahnärztin zudem knapp 20'000 Franken Entschädigung zahlen. (noo)