«Ich habe in der besagten Nacht an der Tür meines Nachbars gestanden, da dieser und seine Partnerin unablässig ekelhaft riechende Parfüms in ihre Wohnung von unten nach oben gespritzt hätten», verteidigte sich eine Frau vor dem Obergericht im Aargau, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet.
Bei dem Prozess ging es aber nicht um den Parfümeinsatz, sondern um den unerlaubten Zutritt zu einer Wohnung. Die Angeklagte soll im Juni 2022 einfach das Zuhause ihres Nachbarn betreten haben, der unter ihr wohnt.
«Raus hier!»
Laut Anklageschrift wurde der Parfümliebhaber kurz vor Mitternacht aus dem Schlaf gerissen, weil jemand an der Tür geklingelt hatte. Als er aufstand und nachschaute, war aber niemand da. Er ging wieder in seine Wohnung zurück, schloss die Tür aber nicht ab. Anschliessend ging er in sein Badezimmer, und als er dann ins Bett gehen wollte, stand da plötzlich die wütende Nachbarin.
Es soll zu einem heftigen Streit gekommen sein. «Sie ist circa einen Meter in der Wohnung gestanden, und ich habe ihr gesagt: ‹Raus hier!›. Ich bin sehr laut gewesen, und sie hat fluchtartig die Wohnung verlassen», schilderte der Nachbar den Vorfall.
Angeblich zu ihren Aussagen gezwungen worden
Das Bezirksgericht Muri verurteilte die Aargauerin zu einer bedingten Geldstrafe von 900 Franken und einer Busse über 200 Franken. Doch die Frau wehrte sich gegen das Urteil und zog den Fall vor das Obergericht. Im Nachhinein stritt sie ab, je in der Wohnung des Nachbarn gestanden zu haben – und das, obwohl sie den Polizisten fünf Tage nach dem Vorfall schriftlich bestätigt hatte, dort gewesen zu sein.
Sie sei dazu von den Ordnungshütern gezwungen worden, erklärte die Angeklagte ihren plötzlichen Sinneswandel. Sie schilderte den Sachverhalt ganz anders: Sie sei aufgrund des üblen Parfümgeruchs vor der Wohnung ihres Nachbarn gestanden und habe wütend an dessen Tür geklopft. Diese habe sich daraufhin geöffnet. Sie sei aber weiterhin im Treppenhaus geblieben, und der Kläger sei mit seiner Lebenspartnerin betrunken aus der Wohnung getorkelt.
Urteil wurde bestätigt
Der Oberrichter glaubte der Version des Nachbarn, weil dieser schlüssig den Abend nacherzählen konnte. Nicht so die Parfümhasserin. Sie habe dagegen behauptet, von der Polizei gezwungen worden zu sein, ihre Erklärung zu unterzeichnen. Eine Schutzbehauptung in den Augen des Gerichts.
Die Folge: Die Aargauern wurde erneut verurteilt. Das Obergericht bestätigte das Urteil der Vorinstanz. Zur Strafe muss die Frau nun die Verfahrenskosten von 3376 Franken übernehmen.