Yasmin Z. (38) tötet ihre Dealerin mit 31 Messerstichen
Psycho-Knast für Koks-Killerin

Mit 31 Stichen wurde eine Koks-Dealerin in ihrer Wohnung in Zürich gefunden. Am Donnerstag stand ihre Killerin vor dem Bezirksgericht.
Publiziert: 18.03.2021 um 19:21 Uhr
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Aktualisiert: 19.03.2021 um 19:32 Uhr
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In Zürich verurteilt: Yasmin Z. (38) tötet ihre Dealerin mit 31 Messerstichen.
Foto: zvg
Michael Sahli

Es war eine äusserst brutale Tat, die am Donnerstag vor dem Zürcher Bezirksgericht verhandelt wurde. Mit 31 Stichen in Kopf, Gesicht und Hals wurde im September 2019 eine 62-jährige Frau in ihrer Wohnung im Unterstrass-Quartier regelrecht massakriert (BLICK berichtete). Auf der Anklagebank: die Koks-Konsumentin Yasmin Z.* (38), die vom Opfer immer wieder Drogen gekauft hatte – und diese auch weiterverkaufte.

Die Beweislast war erdrückend: Am Tatort wurde die DNA der Angeklagten gefunden. Dazu blutige Schuhabdrücke, die zu Flipflops passten, die in der Waschmaschine der Angeklagten gefunden wurden. In ihrer Wohnung wurden Handy, Bankkarte und andere Gegenstände des Opfers gefunden. Und: Blutspritzer des Opfers fanden sich an einem Brief, der der Angeklagten gehörte.

Angeklagte bestritt die Tat

Die Angeklagte bestritt die Tat trotzdem. «Ich probiere im Gefängnis stark zu bleiben für meine Kinder», erzählte sie weinend. Ihre Version: Sie habe die Leiche nur in einer Blutlache gefunden, als sie mal wieder Kokain habe kaufen wollen. Und sei dann aus Angst geflüchtet.

Wie Handy, Schlüssel und Bankkarte des Opfers in ihre Wohnung kam, wisse sie nicht: «Ich habe nichts damit zu tun, was soll ich mit diesen Dingen?» Die wahren Täter seien Gross-Dealer, bei denen die Getötete Schulden gehabt habe. «Man spielt nicht mit Albanern und Türken. Oder man bekommt die Strafe.»

Eine Anwältin der Opferfamilie verlangte eine Verurteilung wegen Mordes. «Jemanden so in Gesicht, Kopf und Hals zu stechen, ist krasseste und primitivste Gewalt.» Der Staatsanwalt forderte eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung. Strafantrag: elf Jahre Gefängnis, aufgeschoben für eine stationäre therapeutische Massnahme. Bei der Angeklagten wurde eine Persönlichkeitsstörung diagnostiziert.

Tränen der Angeklagten nützten vor Gericht nichts

Der Verteidiger wollte seine Mandantin in Freiheit sehen: Weder sei die Tatwaffe gefunden worden, noch gebe es ein Tatmotiv. Seine Mandantin sei auf die Tote angewiesen gewesen, um Kokain zu bekommen. «Keiner schlachtet die Kuh, solange sie noch Milch gibt», formulierte es der Verteidiger.

Der Richter liess sich von den Tränen der Angeklagten nicht erweichen: Sie ist der vorsätzlichen Tötung schuldig und kassiert elf Jahre Freiheitsstrafe. Eine stationäre therapeutische Massnahme wird angeordnet, auch «kleine Verwahrung» genannt. Die Aussagen der Angeklagten seien schlicht «unrealistisch» gewesen, so das Gericht.

* Name der Red. bekannt


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