Nach mehreren Betreibungen wurde die Wohnung des Rentners aus Winterthur zwangsversteigert. Als auch noch seine Modelleisenbahn versteigert werden sollte, wurde es dem Senior zu bunt: Er schrieb dem zuständigen Betreibungsbeamten eine Drohung per E-Mail, wie der «Landbote» berichtete.
«Du krimineller Vollidiot, Vorsicht!!! Sollte die Zwangsversteigerung meines aus meiner Wohnung gestohlenen Eigentums tatsächlich stattfinden, hast du ein echtes Problem. Fühlst du dich bedroht, dann geh doch zur Polizei, aber nicht zu deinen Komplizen von der Stadtpolizei Winterthur, die sind nicht Willens und fähig, den Bürger zu schützen … zudem ist Dreck deiner Sorte die Kugel nicht wert …», zitiert der «Landbote» aus dem Mail.
Beschuldigter wurde mehrfach betrieben
Wie kam es überhaupt zur Zwangsversteigerung? Aus der Anklageschrift geht hervor, dass der Senior seit Ende Januar 2020 mehrfach betrieben wurde. Unter anderem von der Stadt Winterthur mit rund 28’000 Franken und vom Kanton mit rund 19’800 Franken. Der Grund für die Betreibungen wurde an der Gerichtsverhandlung nicht bekannt gegeben.
Der Beschuldigte liess sich daraufhin im Juli 2020 seine Lebensversicherung über 243'000 Franken auszahlen und bezahlte damit die Hypothek bei der ZKB. Den Schuldbrief, der die bezahlte Hypothek bestätigte, reichte er nicht beim Betreibungsamt ein. Die Staatsanwaltschaft warf ihm deshalb vor, er habe versucht, die Zwangsversteigerung der Wohnung zu verhindern.
«Rote Linie überschritten»
Der Betreibungsbeamte liess sich vom Drohschreiben des Rentners nicht einschüchtern und versteigerte die Eisenbahnanlage, an der der Rentner vier Jahre lang gebaut hatte. Zudem hatte die E-Mail ein böses Nachspiel: Der Rentner wurde vom Bezirksgericht Winterthur wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden oder Beamten verurteilt. «Mit der Mail war die rote Linie vielleicht schon leicht überschritten», räumte der Schweizer im Prozess ein.
Das Gericht sprach den Rentner in allen Anklagepunkten schuldig. Er erhielt eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 30 Franken. Obwohl von der Staatsanwaltschaft gefordert, wurde der Rentner nicht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.
Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, kann es vor dem Obergericht angefochten werden. (gs)