Wegen Mord an Millionärin in Küsnacht ZH
13 Jahre Knast für Schlafzimmer-Räuber (79)

Carlo F. brachte 1997 eine Millionärin in Küsnacht ZH um. Jetzt hat das Bundesgericht das Urteil der Vorinstanz für den Italiener bestätigt.
Publiziert: 01.12.2022 um 12:57 Uhr
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Aktualisiert: 01.12.2022 um 13:31 Uhr
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Mit diesem Foto fahndete die Berner Kantonspolizei nach einem Bijouterie-Überfall in Thun nach dem Brutalo-Räuber.
Foto: Kapo BE

Das Bundesgericht bestätigt die Verurteilung von Carlo F. (79), der vor 25 Jahren eine damals 87-jährige Frau in ihrer Villa in Küsnacht ZH ermordet hat. Die Freiheitsstrafe von 13 Jahren ist eine Zusatzstrafe zu einer vom Regionalgericht Thun im Juni 2018 ausgefällten Freiheitsstrafe von sieben Jahren.

Erst als nach einem Raubüberfall auf ein Thuner Juweliergeschäft im September 2016 DNA-Spuren gefunden wurden, konnte das Tötungsdelikt an der Zürcher Goldküste aufgeklärt werden. Bis dahin konnten auf einer Schere und an Schnüren gefundene DNA-Spuren aus der Villa keinem Täter zugeordnet werden. Carlo F. wurde schliesslich von der spanischen Polizei auf Teneriffa verhaftet und 2017 an die Schweiz ausgeliefert.

Er verlangte einen Freispruch

Das Bundesgericht weist in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil die Beschwerde von Carlo F. ab. Der Italiener verlangte einen Freispruch. Die Lausanner Richter erachten den auf Indizien basierenden Sachverhalt als korrekt erstellt. Zudem habe das Zürcher Obergericht davon ausgehen dürfen, dass der Verurteilte eventualvorsätzlich gehandelt habe.

Carlo F. habe das ihm körperlich unterlegene Opfer massiv geschlagen. Die Leiche der Frau wies neben anderen Verletzungen eine ausgerenkte Schulter und zwei gebrochene Rippen auf. Ausserdem hatte der Täter ihre Arme mit Schnüren und einer Wäscheleine auf den Rücken gebunden. Mit einer weiteren Wäscheleine an dieser Verknotung band er sie an einer Türklinke fest.

Opfer gefesselt zurückgelassen

Schliesslich floh der Räuber ohne Beute. Wer eine betagte, derart verletzte Person gefesselt zurücklasse, nimmt laut Bundesgericht deren Tod in Kauf. Daran ändere nichts, dass der Italiener später eine Sanität verständigte. Dieser nannte er zwar die Adresse, aber nicht den genauen Ort, wo sich die Frau befand. Die 87-Jährige starb nach ein bis zwei Stunden an einem akuten Herzversagen.

Auch an der Einstufung der Tat als Mord und der Bemessung der Länge der Freiheitsstrafe hat das Bundesgericht nichts auszusetzen. (SDA/noo)

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