Steht einer der brutalsten Mordtaten im Kanton Zürich vor der Aufklärung? 1997 wurde die Goldküsten-Millionärin Ella Christen (86) in ihrer Villa in Küsnacht ZH umgebracht. Nun erhebt die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich beim Bezirksgericht Meilen Anklage gegen den Italiener Carlo F.* (77).
Der Italiener wird dringend verdächtigt, am 4. Juli 1997 die alleinstehende Millionärin sechs Tage vor ihrem 87. Geburtstag überfallen und getötet zu haben. Eine Bekannte von Ella Christen hatte die Polizei alarmiert, nachdem sich die alte Dame am Telefon nicht mehr gemeldet hatte. Die Beamten fanden die Rentnerin in der Waschküche ihrer Villa, sie war gefesselt und lag in ihrem eigenen Blut. Der Täter hatte ihr offenbar mit Faustschlägen schwere Verletzungen an Kopf, Hals und Armen zugefügt. Sie starb an den schweren Misshandlungen.
2017 wurde der mutmassliche Mörder in Spanien verhaftet
Trotz umfangreicher Ermittlungen von Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft in den Folgejahren gelang es nicht, den Täter zu finden, weshalb die Staatsanwaltschaft ihr Verfahren gegen Unbekannt im Jahre 2001 sistierte. Rund 15 Jahre später – im November 2016 – informierte die Kantonspolizei Zürich die Zürcher Staatsanwaltschaft, dass im Rahmen der Ermittlungen der Kantonspolizei Bern zu einem Raubüberfall in Thun/BE eine DNA-Spur gesichert werden konnte, die mit jener vom Tatort in Küsnacht/ZH übereinstimmt.
Carlo F. wurde von der spanischen Polizei verhaftet und 2017 in die Schweiz ausgeliefert werden. Im Juni 2018 wurde der Mann im Kanton Bern wegen Raubs und wegen Nötigung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Er befindet sich derzeit im ordentlichen Strafvollzug.
Damit auch die Zürcher Staatsanwaltschaft ihr 2001 sistiertes Verfahren wieder aufnehmen konnte, musste das Bundesamt für Justiz zuerst bei den spanischen Behörden ein Nachtragsersuchen stellen, um die bereits erfolgte Auslieferung an die Schweiz auch für den Vorwurf des Mordes nachträglich bewilligen zu lassen.
Carlo F. wehrte sich durch alle Instanzen
Carlo F. wehrte sich dagegen mit Rechtsmitteln durch alle Instanzen. Die definitive Gutheissung der nachträglichen Auslieferung durch die spanischen Behörden erfolgte schliesslich anfangs Februar 2020. «Dass eine so lange zurückliegende Tat doch noch aufgearbeitet und vor der Verjährung zur Anklage gebracht werden kann, zeigt einmal mehr die Wichtigkeit der DNA-Analyse als unabdingbares Instrument für die Strafverfolgungsbehörden bei der Verbrechensbekämpfung», schreibt die Staatsanwaltschaft in einer Mitteilung.
Die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich hat nun ihr Strafverfahren abgeschlossen und am 16. November 2020 beim Bezirksgericht Meilen Anklage gegen den Mann erhoben. (fr)
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