Sie schluckte bis zu 80 Tabletten pro Tag
Praxisassistentin fälscht Rezepte, um Sucht zu stillen

Sie wurde bereits zweimal wegen desselben Delikts verurteilt: Eine Praxisassistentin fälschte ärztliche Rezepte für sich selbst, um sich mit Tabletten einzudecken. Jetzt stand sie vor dem Bezirksgericht Zürich.
Publiziert: 03.10.2023 um 10:25 Uhr
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Aktualisiert: 03.10.2023 um 10:35 Uhr
Eine Praxisassistentin fälschte Arztrezepte und löste sie bei mehreren Apotheken ein. (Symbolbild)
Foto: keystone-sda.ch

70 bis 80 Stilnox-Tabletten brauchte die Frau innerhalb von 24 Stunden. Dabei handelt es sich um ein Generikum des Schlafmittels Zolpidem. Um an genügend Medikamente zu kommen, missbrauchte die Arzthelferin ihren Beruf: Zwischen Juni und Dezember 2021 stellte sie in zwei Arztpraxen, in denen sie arbeitete, Rezepte aus. Dafür benutzte sie Namen von Patienten und fälschte die Unterschriften zweier Ärztinnen, so die «NZZ».

Mit diesen Rezepten besorgte sich die medikamentenabhängige Frau in zehn verschiedenen Apotheken in Zürich und Umgebung Tabletten. Als das Delikt aufflog, verlor sie Ende Juni ihre erste Stelle. Auch die nächste Stelle, die sie im Oktober antrat, verlor sie im Dezember wegen der Fälschungen.

Angeklagte will zurück in den Beruf

Die Staatsanwältin forderte am Montag vor Gericht eine Busse von 800 Franken wegen mehrfacher Urkundenfälschung und mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die beantragte Freiheitsstrafe von 18 Monaten solle jedoch zugunsten einer stationären Massnahme für Suchtkranke aufgeschoben werden. Diese hatte die Angeklagte bereits im April dieses Jahres vorzeitig angetreten. Nach eigenen Angaben kann sie diese Woche die Suchtklinik verlassen und die Therapie ambulant fortsetzen.

Wie die 44-Jährige bestätigt, braucht sie seit dem Entzug keine Tabletten mehr. Angst vor einem Rückfall habe sie nicht. Vielmehr wolle sie für ihre achtjährige Tochter da sein und wieder in ihrem Beruf arbeiten. Die Praxisassistentin versichert, dass sie den Zugang zu ärztlichen Verschreibungen bewältigen könne.

Davon ist das Gericht nicht überzeugt. Die Rückfallgefahr sei hoch und die Vorstrafen hätten zuvor keine Wirkung gezeigt. Deshalb wird die bisher bedingte Vorstrafe von 100 Tagessätzen zu 110 Franken nun vollzogen. Die Angeklagte muss somit 11'000 Franken bezahlen. Dazu kommen eine Busse von 800 Franken und die Gerichtskosten von 3600 Franken. Das Gericht bestätigt den Aufschub der Freiheitsstrafe von 12 Monaten zugunsten der stationären Massnahme – auch wenn diese heute praktisch abgeschlossen ist. (gs)

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