«Schizoaffektive Störung» bei Massimo R.
Schlatter-Schläger ist schuldunfähig

Innert drei Tagen verprügelte Massimo R. drei verschiedene Personen – unter anderem den Komiker Beat Schlatter. Dafür muss der psychisch Kranke nun die Konsequenzen tragen. Das Gericht ordnete eine ambulante therapeutische Massnahme an.
Publiziert: 23.08.2016 um 11:03 Uhr
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Aktualisiert: 23.01.2019 um 13:44 Uhr
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So sah Beat Schlatter nach der Prügelattacke im März 2015 aus.
Foto: TELE ZUERI
Céline Krapf

Ohne Vorwarnung schlug er auf Beat Schlatter ein. Massimo R. (42) prügelte den Komiker und zwei weitere Personen im März 2015 blau und grün – ohne Motiv. Laut Staatsanwaltschaft schwebte der Schauspieler gar in «konkreter Lebensgefahr» (BLICK berichtete).

Heute wurde der Schläger vom Bezirksgericht Meilen der schweren Körperverletzung schuldig gesprochen. In seinem Schlusswort sagte Massimo R:

«Es tut mir wirklich leid, ich war krank und habe es selber nicht gewusst.» Heute fühle er sich ungefährlich, fügte er mit einem Schmunzeln hinzu.

Der Angeklagte Massimo R. (42) sorgte schon vor der Attacke auf Schlatter für Probleme.
Foto: ZVG

Beim vorhergehenden Prozess im März hatten sich sowohl der Ankläger als auch der Verteidiger von Massimo R. eigentlich auf eine Strafe geeinigt: Der gebürtige Italiener sollte sich nach seinen bereits abgesessenen zwei Monaten in einer stationären Einrichtung nun einer langfristigen ambulanten Behandlung unterziehen. Das Ziel: mittels medikamentöser Behandlung seine «schizoaffektive Störung» zu heilen. Aufgrund seiner psychischen Probleme sei Massimo R. nicht schuldfähig.

Aber: Wie heute bekannt wurde, hatte Massimo R. in der Zwischenzeit heimlich eines seiner Medikamente gegen Stimmungsschwankungen abgesetzt – er versteckte es unter seiner Zunge und spuckte es aus. Nebeneffekte wie eine Gewichtszunahme hätten ihn zu diesem Schritt bewogen. Auch hatte er mehrmals wieder Drogen konsumiert.

Der Staatsanwalt änderte seinen Antrag deshalb kurzfristig: Es habe sich alles geändert. Die heimliche Absetzung des Medikaments sei ein Vertrauensbruch. Der Angeklagte soll in eine stationären Einrichtung eingewiesen werden.

Das Gericht hat heute dennoch eine ambulante therapeutische Massnahme angeordnet. Dazu gehört die medikamentöse Behandlung mit einer alle vier Wochen verabreichten Depotspritze. Leben soll der Mann bis auf Weiteres in einer begleiteten Wohngruppe im Zürcher Oberland. Dort ist er bereits seit einigen Monaten.

Für einen Schadenersatz wurden die Parteien auf den Zivilweg verwiesen. Die Waffe von Massimo R., die er temporär mitführte, wird freigegeben und könne abgeholt werden. Das Gericht vertraue darauf, dass er das sogenannte Nunchaku nur für im Training beim Kampfsport brauche.

Die Kosten des Verfahrens gehen auf Staatskasse aufgrund der Schuldunfähigkeit.

Bereits im März war er vor Gericht

Der gebürtige Italiener musste bereits ein Jahr nach seiner Attacke im März vor dem Bezirksgericht Meilen antraben: Das Gericht wollte damals jedoch noch kein Urteil fällen, sondern die weitere Entwicklung des Beschuldigten abwarten. Sein Betreuer erklärte damals, dass der Beschuldigte sich zuvorkommend und anständig zeige und sich sehr gut ins Wohnheim integriert habe (BLICK berichtete).

Der gelernte Elektroniker kam vor über zehn Jahren auf die schiefe Bahn: Nach seiner Scheidung 2005 begann er Drogen wie Kokain und Heroin zu nehmen und war mehrmals wegen psychischer Probleme in Behandlung. (kra)

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