Der gebürtige Italiener nahm vor dem Bezirksgericht Meilen zu seinen Taten Stellung. Ihm wurde unter anderem schwere Körperverletzung vorgeworfen. So hat er innerhalb von drei Tagen drei verschiedene Personen attackiert, darunter am 6. März 2015 den Komiker Beat Schlatter.
«Ich habe ihn nicht gekannt», sagte der Beschuldigte. Durch seine psychische Krankheit habe er die Realität nicht richtig einschätzen können. Er habe gedacht, bei Schlatter handle es sich um einen bösen Mann. Deshalb habe er ihn angegriffen.
«Für mich ist der Vorfall eine Katastrophe», betonte der 42-Jährige. Er habe sich bei Schlatter entschuldigt. Ihm sei bewusst, dass er sein Opfer nur dank Glück nicht noch schwerer verletzt habe. Zudem beteuerte er, dass er nun verstehe, welche Wahnvorstellungen die Krankheit in ihm auslöse und dass er niemanden mehr schlagen werde.
Seinem Mandanten sei bewusst, dass er Verantwortung für sein Leben übernehmen müsse, sagte der Verteidiger. Er habe ihm gegenüber versichert, dass er sein Leben in den Griff bekommen wolle.
Die Probleme des gelernten Elektronikers fingen mit seiner Scheidung im Jahr 2005 an. Sein Leben geriet danach aus den geordneten Bahnen. Er begann Drogen wie Kokain und Heroin zu konsumieren. «Ich war vom Leben überfordert», sagte er.
Der Mann war schon mehrfach wegen psychischen Störungen in Behandlung, brach diese jedoch jeweils nach kurzer Zeit wieder ab. Heute nehme er keine Drogen mehr und trinke auch keinen Alkohol, versicherte er dem Bezirksgericht.
Für den Staatsanwalt ist der Beschuldigte aufgrund seiner psychischen Probleme nicht schuldfähig. Er habe zwar gewusst, was er getan habe und vorsätzlich gehandelt. Er sei aber nicht fähig, das Unrecht zu erkennen.
Die Anklage fordert deshalb im Anschluss an eine zweimonatige Einweisung in eine stationäre Einrichtung und im Anschluss daran eine langfristige ambulante Behandlung des 42-Jährigen. Das Hauptgewicht liege dabei bei der medikamentösen Behandlung, die seine «schizoaffektive Störung» heilen soll.
Der Verteidiger unterstützte diesen Antrag. Es gehe darum, einen Rückfall zu verhindern.
Die stationäre Behandlung hat der Beschuldigte, der seit Anfang Februar in einem betreuten Wohnheim lebt, praktisch schon hinter sich. Sein Betreuer erklärte vor Gericht, dass der Beschuldigte sich zuvorkommend und anständig zeige und sich sehr gut ins Wohnheim integriert habe.
Das Bezirksgericht Meilen fällte noch kein Urteil. Es will erst einmal die weitere Entwicklung des Beschuldigten abwarten und das Urteil dann im Juni eröffnen.
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