Aus der einstigen Liebe ist längst gegenseitige Verachtung geworden. Der CEO eines traditionsreichen Schweizer Familienunternehmens (55) und seine ehemalige aussereheliche Affäre (50) haben sich kürzlich zum wiederholten Mal vor Gericht getroffen. Er sass als Angeklagter vor dem Berzirksgericht Zürich, sie erschien als Privatklägerin. Der Vorwurf: falsche Anschuldigung und Freiheitsberaubung.
Angefangen hat der jahrelange Rosenkrieg zwischen den beiden mit einer gescheiterten Liebesbeziehung, aus der sogar zwei gemeinsame Kinder hervorgingen. Zwischen April 2010 und Juni 2012 überwies der Unternehmer der Ökonomin 200'000 Franken, wie die «NZZ» berichtet. Er beschuldigte die Frau daraufhin, sie habe ihm wiederholt angedroht, die Liebesbeziehung und seine Vaterschaft öffentlich zu machen und seine Familie und die Presse zu informieren, sollte er ihr keine Geldzahlungen leisten.
Verhaftung und Hausdurchsuchung
Im Oktober 2013 reichte der CEO Anzeige wegen Erpressung, übler Nachrede, Drohung und Nötigung gegen seine Ex-Geliebte ein. Darin machte er geltend, er habe nur eine kurze Affäre mit der Frau gehabt. Die Behauptung, er sei der Vater der beiden Kinder, bestritt er trotz DNA-Beweis. Die Zahlung habe er geleistet, weil er sich unter Druck gesetzt gefühlt habe.
Die Ex-Geliebte wurde festgenommen. Zudem wurde eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Weil die Frau einen Tag in Haft sass, wurde der CEO nun im Bezirksgericht der Freiheitsberaubung beschuldigt. Der Vorwurf der falschen Anschuldigung bezieht sich neben der bestrittenen Vaterschaft unter anderem auch darauf, dass der Unternehmer behauptete, die Frau habe ihn in den Skiferien in St. Moritz gestalkt.
Staatsanwaltschaft forderte 18 Monate bedingt
Die Staatsanwältin rekapitulierte im Gericht, dass sich das ehemalige Liebespaar schon bei zahlreichen Straf- und Zivilprozessen getroffen hatte. Sämtliche Verfahren endeten mit Freisprüchen. Sie beantragte eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten bei einer Probezeit von zwei Jahren. Der Anwalt der Ökonomin wollte eine Genugtuung von 10'000 Franken und rund 110'000 Franken Schadenersatz für seine Mandantin. Die Verteidigerin des 55-Jährigen beantragte einen Freispruch.
Das Gericht entschied sich für einen weiteren Freispruch. Zudem bekam der CEO 8500 Franken Prozessentschädigung zugesprochen. Die Begründung: Der Unternehmer habe sich bei der Zahlung der 200'000 Franken tatsächlich unter Druck gesetzt gefühlt. Dass er die Ex-Geliebte wider besseres Wissen beschuldigte, lässt sich dem Gericht zufolge nicht ausschliessen, aber auch nicht beweisen. (noo)