Die Kantonspolizei Zürich hat am vergangenen Samstag eine albanische Party in Buchs ZH platzen lassen. Prominente albanische Stars hätten an jenem Abend im Boleros Club an der Dällikerstrasse anlässlich des muslimischen Fastenbrechens auftreten sollen. Bloss: Einige von ihnen hatten keine Arbeitsbewilligung.
Wie das Portal Insajderi berichtet, verhaftete die Polizei vier Sängerinnen, Sänger und Rapper. Bei den Betroffenen handelt es sich den Informationen zufolge um Sänger Sinan Vllasali (61), Sängerin Soni Malaj (42), Rapper Don Phenom und Sängerin Eugena Aliu.
Grossangelegte Aktion in mehreren Bezirken
Die Razzia wird von der Kantonspolizei Zürich auf Anfrage von Blick bestätigt. Nach Angaben von Sprecher Roger Bonetti wurden insgesamt fünf Männer und zwei Frauen verhaftet. «Alle stammen aus Albanien oder dem Kosovo», sagt Bonetti.
Der Einsatz in Buchs fand im Rahmen einer grossangelegten Aktion an den vergangenen zwei Wochenenden in mehreren Bezirken des Kantons Zürich statt. Gemäss einer Mitteilung vom Dienstag kontrollierten die Polizisten insgesamt 13 Clubs, ihre Geschäftsführer, Angestellten und Gäste.
Pistolen und Munition sichergestellt
Die Polizei verhaftete dabei 47 Personen, vorwiegend wegen Widerhandlungen gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz. In mehreren Lokalen stellten die Beamten Pistolen, Munition, eine Schreckschusspistole, Schlagruten und einen Baseballschläger sicher. 70 Personen wurden angezeigt.
Auch in Buchs wurden Waffen gefunden. Wie Polizei-Sprecher Bonetti erklärt, wurden den dort Verhafteten unter anderem Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz sowie Widerhandlungen gegen das Waffengesetz zur Last gelegt.
Wieder auf freiem Fuss
«Alle Verhafteten wurden angezeigt, die meisten erhielten einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft», sagt Bonetti. Inzwischen befinden sie sich wieder auf freiem Fuss. U-Haft wurde in keinem Fall angeordnet.
Bereits in der Vorwoche war bei einem Konzert in Schlieren ZH die bosnisch-serbische Turbo-Folk-Sängerin Seka Aleksić (42) festgenommen worden. Der Grund war auch bei ihr, dass sie keine Arbeitsbewilligung hatte.