Er wollte Ende Winter 2021 einem ausgehungerten Sperber helfen und verstiess dabei gegen mehrere Gesetze: Das Zürcher Bezirksgericht hat am Donnerstag einen 67-jährigen Mann zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt.
Der Einzelrichter am Bezirksgericht sprach den Schweizer der mehrfachen Tierquälerei, des Vergehens gegen das Jagdgesetz und der mehrfachen Missachtung der Tierhaltungs-Vorschriften schuldig. Es verhängte eine bedingte Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu 30 Franken sowie eine 300-Franken-Busse. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Rentner, Präsident eines kleinen Vogelvereins in Zürich, der unter anderem die Voliere eines Gemeinschaftszentrums betreut, hatte Ende Februar 2021 beobachtet, wie sich ein offensichtlich hungriger Sperber auf die Voliere stürzte. Er prallte ins Gitter und blieb benommen liegen. Der Mann hob ihn auf und setzte ihn in einen kleinen Käfig, um ihn aufzupäppeln.
Er sollte «nur fressen und zu Kräften kommen»
Fünf Wochen später kam die Polizei für eine Kontrolle vorbei und entdeckte den geschützten Greifvogel. In einem anderen engen und niedrigen Käfig, sassen zwei Hühner und eine Taube. Die Beamten beschlagnahmten den Sperber und liessen ihn später frei. Die Taube liess der Mann fliegen, die Hühner verschenkte er.
Der Beschuldigte erklärte, er habe den Sperber in den kleinen Käfig gesetzt, damit er sich nicht habe verletzen können. Er sollte «nur fressen und zu Kräften kommen». Dann habe er ihn wieder freilassen wollen.
Zu lange im Käfig gehalten
Er habe Futter für ihn gekauft, unter anderem drei Tauben bei einem Züchter. Von einem Bauernhof habe er zwei Hühner geschenkt bekommen, eines davon sei ebenfalls für den Sperber gedacht gewesen, eines habe er noch am selben Abend selber essen wollen, erzählte er dem Richter. Da sei aber die Polizeikontrolle dazwischengekommen.
Laut Gericht hat der Beschuldigte mit dem Einfangen und Einsperren des geschützten Wildvogels gegen das Jagdgesetz verstossen. Das Tier sei dann mit fünf Wochen zu lange in dem zu engen Käfig gehalten worden. Dies sei tierquälerisch gewesen.
Als die Polizei den Vogel fand, sei er «gar nicht mehr angeschlagen» gewesen, sondern bloss «verstört und aufgeregt». Auch die Hühner und die Taube seien in einem zu kleinen Käfig gewesen.
«Die Grenzen des Legalen überschritten»
Indem er die Tauben zwar betäubt, aber lebendig, dem Greifvogel hingelegt habe, setzte der Beschuldigte sie laut Gericht einem qualvollen Tod aus. Und schliesslich habe er die nicht mehr benötigte Taube – ein Heimtier – einfach fliegen lassen.
Der Richter attestierte dem Beschuldigten, er habe «plausibel erklärt» dass er nur habe helfen wollen. Bei all seinen Handlungen habe er aber «die Grenzen des Legalen überschritten».
Auch wenn der Beschuldigte viel Erfahrung habe im Umgang mit Vögeln, hätte er eine Fachperson beiziehen müssen, sagte der Richter. Das Schweizer Tierschutz- und das Jagdgesetz umfassten nun einmal zahlreiche Bestimmungen, die alle beachtet werden müssten. Der Beschuldigte versicherte, er werde von nun an stets das Tierspital anrufen, wenn er einen angeschlagenen Vogel finde. (SDA)