Mit Fake-Vorstellungsgesprächen
Zürcher Firma will Inder einstellen – und täuscht Behörden dreist

Ein Unternehmen mit Sitz in Zürich wollte einen Inder als IT-Spezialisten einstellen. Da die Firma laut Vorschrift jedoch Schweizern den Vorrang hätte geben müssen, täuschte das Unternehmen die Behörden mit einer fiesen Masche – und flog dilettantisch auf.
Publiziert: 04.01.2024 um 16:05 Uhr
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Aktualisiert: 04.01.2024 um 16:07 Uhr
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Um eine Regel der Behörden zu umgehen, liess eine Zürcher Firma Fake-Vorstellungsgespräche durchführen.
Foto: Shutterstock

Drei Personen werden von einem Zürcher Unternehmen zu Vorstellungsgesprächen eingeladen. Der Haken? Die Stelle, für die sie sich beworben haben, hat es nie gegeben.

Eine HR-Verantwortliche hatte die Vorstellungsgespräche lediglich fingiert, um die Behörden zu täuschen. Das berichtet die «NZZ». Doch was hat die Firma zu diesem dreisten Vorgehen bewogen?

Das Unternehmen war auf der Suche nach einem geeigneten IT-Spezialisten und hatte bereits ihren Traum-Kandidaten im Blick: Herrn A., wie ihn die «NZZ» nennt. Er stammt aus Indien und arbeitete bereits zuvor von seinem Heimatland aus für die Firma.

Das Problem? Aufgrund des sogenannten Inländervorrangs muss ein Arbeitgeber zuerst immer ernsthaft versuchen, eine Stelle mit Schweizern oder einer Person aus einem EU/Efta-Land zu besetzen. Nur wenn man nicht fündig wird, ist es gestattet, Personal aus Drittländern zu rekrutieren.

18 Leute bewarben sich auf eine Stelle, die es nie gegeben hat

Da der Zürcher Firma jedoch von Anfang an Herr A. aus einem sogenannten Drittland für die Stelle vorschwebte, beauftragte sie ein Unternehmen damit, die Stelle auszuschreiben und Fake-Bewerbungsgespräche durchzuführen.

So wollten sie den Behörden weismachen, dass sie tatsächlich versucht haben, die Position mit einem Schweizer oder einer Schweizerin zu besetzen. 18 Personen bewarben sich auf den vermeintlichen Job – drei davon stellten sich schliesslich vergeblich bei der Firma vor.

Zunächst schien alles am Schnürchen zu laufen. Die Behörden nahmen zur Kenntnis, dass die Firma die Stelle offenbar nicht mit einem Inländer oder einer Person aus einem EU/Efta-Land besetzen konnte und erteilte Herrn A. eine Arbeitsbewilligung.

Verdächtige E-Mails

Dieser packte seine Koffer und reiste samt Familie in die Schweiz. Was er zu diesem Zeitpunkt nicht wusste: In der Zwischenzeit sind verdächtige E-Mails aufgetaucht, die die Behörden an der Geschichte der Zürcher Firma zweifeln liessen.

Bei den E-Mails handelte es sich um Korrespondenz zwischen einer HR-Verantwortlichen und einem Manager des Unternehmens, das für die besagte Firma die Anstellung von Herrn A. in die Wege leiten sollte.

So schrieb die HR-Verantwortliche in einem der brisanten E-Mails: «Hallo, ich habe mit Markus gesprochen und ihn nach seiner Meinung betreffend des weiteren Vorgehens gefragt. Da eigentlich für das Unternehmen klar ist, dass sie Herrn A. möchten, und wir die Interviews nur durchführen, weil wir müssen, sage ich diese ab.»

In einem anderen E-Mail stand zudem schwarz auf weiss, dass sie die Interviews nur gemacht haben, um nachweisen zu können, dass sie in der Schweiz gesucht haben.

HR-Verantwortliche und Manager haben Strafverfahren am Hals

Für die Behörden war der Fall klar: Die Zürcher Firma hätte auch im Inland eine passende Person für die Stelle gefunden. Die Arbeitsbewilligung für Herrn A. zogen sie deshalb umgehend zurück. Zudem leiteten sie ein Strafverfahren gegen die HR-Verantwortliche und den Manager ein.

Das liess das Unternehmen aber nicht auf sich sitzen: Sie gingen gerichtlich gegen den Behördenentscheid vor, woraufhin der Fall vor dem Zürcher Verwaltungsgericht landete.

Dort wurde den Behörden recht gegeben. Herrn A. stehe keine Arbeitsbewilligung zu und die Beschwerde des Unternehmens wurde abgelehnt. Die Firma musste zudem die Gerichtskosten von 2145 Franken übernehmen. (dzc)

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