Der Stadtrat von Winterthur will vorsorglich Beschwerde beim Bundesgericht gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich einlegen. Dieser hatte die Einführung eines Mindestlohns in den Städten Zürich und Winterthur aufgehoben. Das letzte Wort hat aber das Stadtparlament.
Dies verkündete der Winterthurer Stadtrat Nicolas Galladé (SP) an der Parlamentssitzung vom Montagabend.
Der Stadtrat werde dem Stadtparlament eine Weisung vorlegen, welche die Grundlage der parlamentarischen Beratung und Entscheidung sein werde, sagte Galladé. Die endgültige Entscheidung über einen Weiterzug liegt beim Stadtparlament.
Parlamentspräsident Felix Helg (FDP) fügte an, der Rat werde voraussichtlich an der Januarsitzung über den Weiterzug im Plenum entscheiden.
Gericht hebt Verordnung auf
Ende November hatte das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich die Verordnungen zur an der Urne beschlossenen Einführung eines Mindestlohns in den Städten Zürich und Winterthur aufgehoben. Diese verstiessen gegen kantonales Recht, begründete das Gericht seinen Entscheid.
Zwar sei nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung den Kantonen in gewissen Grenzen erlaubt, einen Mindestlohn als sozialpolitische Massnahme einzuführen.
Die Stimmberechtigten der Stadt Zürich und von Winterthur hatten im Juni 2023 der Einführung von kommunalen Mindestlöhnen deutlich zugestimmt. In Zürich hätte der Mindestlohn 23.90 Franken pro Stunde, in Winterthur 23 Franken betragen sollen.
Bereits im Vorfeld der Abstimmung äusserten die Gegner auch rechtliche Bedenken.