Die Sechstklässlerin hatte sich geweigert, am Speichel-Pooltest ihrer Schule teilzunehmen. Daraufhin wurde das Mädchen für eine Woche vom Präsenzunterricht ausgeschlossen. Es erhielt Hausaufgaben und durfte das Schulhaus nicht mehr betreten.
Die Eltern, auf deren Anweisung hin das Mädchen den Test verweigerte, rekurrierten vor Verwaltungsgericht. Ihre Tochter habe ein Grundrecht auf Bildung. Mit dem Schulausschluss bestehe die Gefahr eines Ausbildungsrückstandes, argumentierten sie.
«Kein allzu grosser Eingriff in persönliche Freiheit»
Das Verwaltungsgericht lässt diese Argumente jedoch nicht gelten, wie aus dem kürzlich publizierten Urteil hervorgeht. Der Schulausschluss sei gerechtfertigt gewesen. Zudem hätten die Eltern, respektive die Tochter, diesen auch leicht abwenden können.
Sie hätte nur eine Minute lang mit einer Salzwasserlösung den Mund spülen und die Flüssigkeit in ein Proberöhrchen spucken müssen. Das sei wirklich kein allzu grosser Eingriff in die persönliche Freiheit. Die Eltern wollen dieses Urteil jedoch nicht akzeptieren. Sie ziehen deswegen nun vor Bundesgericht. (SDA)