Jetzt muss er in den Knast
Schweizer (40) legt Brände und erfindet Überfälle

Ein 40-jähriger Schweizer legt Brände und erfindet Raubüberfälle. Dafür landete er im Gefängnis. Er focht das Urteil an – und verkalkuliert sich.
Publiziert: 22.06.2023 um 15:38 Uhr
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Ein 40-jähriger Schweizer wurde vergangenen Jahres zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt.
Foto: Philippe Rossier

Eine blühende Fantasie ist nicht in jedem Fall eine positive Eigenschaft. Das zeigen die frei erfundenen Überfälle eines 40-jährigen Schweizers. Dem «Tagesanzeiger» zufolge meldete der aus Südafrika stammende Schweizer Ende November 2011 einen Raubüberfall auf ein Zürcher Hotel, in dem er im Nachtdienst gearbeitet hatte.

Seine Schilderung: Zwei Räuber klauten aus einem Tresor 7760 Franken – er musste mit Kabelbindern gefesselt alles mitansehen.

Messerangriff frei erfunden

2014, ebenfalls im November, war er mit dem Velo unterwegs, als er angeblich unvermittelt mit einer Metallstange angegriffen und vom Velo geschleudert wurde.

Im Oktober 2016 meldete er erneut eine Straftat. Dieses Mal sei sein Jeep von unbekannten Tätern aufgebrochen worden. Und im November 2017 gipfelte ein nächtlicher Kellergang offenbar in einem Messerangriff auf ihn. Er habe sich mit Schnittverletzungen im letzten Moment retten können, erzählt er der Polizei.

Brand verursachte Kosten von 50'000 Franken

Das Gericht stellte nun fest: Die geschilderten Taten sind allesamt erfunden. Zusätzlich legte der 40-Jährige mehrfach Feuer. Ein 2016 gelegter Brand im besagten Kellerabteil verursachte Kosten von 50'000 Franken.

Am Zürcher Bezirksgericht wurde er deshalb im Mai 2022 verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Raubüberfall im Hotel erfunden war, die 7760 Franken aber von ihm selber gestohlen worden waren. Er wurde mit einer Freiheitsstrafe von 34 Monaten und einer Geldstrafe von 135 Tagessätzen à 40 Franken bestraft. Von der Freiheitsstrafe sollte er sechs Monate unbedingt absitzen.

Er will mildere Strafe

Der gelernte Chauffeur sah sich zu einer milderen Strafe berufen und bestreitet, das Geld aus dem angeblichen Raubüberfall gestohlen zu haben. Er zog das Urteil weiter ans Obergericht. Sein Anwalt fordert einen Freispruch vom Diebstahl und für die restlichen Delikte eine Bewährungsstrafe von 22 Monaten.

Auch der Staatsanwalt schloss sich der Anfechtung an. Er verlangt allerdings, dass die sechs Monate Freiheitsstrafe auf zwölf erhöht werden.

Für den Verurteilten endete die Berufungsverhandlung mit einer Niederlage. Die Gesamtstrafe wird zwar von 34 auf 30 Monate gesenkt. Der unbedingte Teil aber wird erhöht – auf zehn Monate. (ene)

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