Mitten im Mutschellentunnel in Dietikon ZH blieb ein 38-jähriger Schweizer mit seinem Auto stehen. Laut Anklage soll der Mann in der Unterführung unter den Geleisen des Regionalterminals der SBB Cargo grundlos gestoppt haben. Autos hinter ihm mussten anhalten und auf den linken Fahrstreifen ausweichen, um ihn zu überholen. Eine Übertretung, die eigentlich mit einem Strafbefehl und einem Führerausweisentzug abgehandelt wird.
Doch der Beschuldigte erhob Einsprache dagegen und wurde vom Bezirksgericht Dietikon zu einer Busse von 300 Franken verurteilt. Dazu kamen noch 1300 Franken Gerichtsgebühren. Auch damit war der Autofahrer nicht zufrieden. Er zog weiter ans Obergericht – und forderte einen Freispruch sowie 9 Millionen Franken Entschädigung, wie die «NZZ» berichtet.
Provokationen und Lichthupe
Das Zürcher Obergericht verzichtete auf eine Verhandlung und fällte das Urteil schriftlich. Der Angeklagte beteuerte, er habe nur kurz wegen eines Autos vor ihm angehalten und sei nach 1 bis 2 Sekunden weitergefahren. Das Bezirksgericht Dietikon hielt wenig von dieser Erklärung und bezeichnete sie als «unglaubwürdige Schutzbehauptung».
Gegen den 38-Jährigen sprachen auch die Aussagen eines Autofahrers, der damals hinter ihm fuhr. Nach einem waghalsigen Spurwechsel habe der Zeuge die Lichthupe betätigt, worauf der Beschuldigte angehalten habe. Es sei zu Provokationen gekommen. Diese Aussagen seien laut der Vorinstanz «konsistent, schlüssig und chronologisch». Das Gericht erkannte aber, dass der Beschuldigte nicht «grundlos», sondern möglicherweise wegen Autos vor ihm angehalten habe.
9 Millionen Franken Entschädigung
Weitergefahren sei der Beschuldigte aber dennoch nicht. Er habe so lange gewartet, bis Autofahrer ihn links überholen mussten. Das Obergericht bestätigt damit die Busse von 300 Franken, dazu kommen 1500 Franken an Gebühren sowie die Gerichtskosten. Ein weiteres Anliegen des Beschuldigten war sein Führerausweis. Der wurde ihm weggenommen, weshalb er satte 9 Millionen Franken Entschädigung wollte. Der Führerausweis sei nämlich «für ihn sehr wichtig», schreibt die «NZZ».
Das Obergericht wies darauf hin, dass das Gericht den Führerscheinentzug nicht beim Strafverfahren prüfen könne. Das sei in der Kompetenz des Strassenverkehrsamtes. Auch ein Anspruch auf 9 Millionen Franken Entschädigung bestehe laut Gericht nicht. (jl)