Luzernerin Jana B. (40) gewinnt Bussen-Zoff vor Bundesgericht
30 Minuten zu lange parkiert, über 3 Jahre Rechtsstreit

Wegen einer absurden Parkbusse zog die Luzerner Anwältin Jana B. (40) gegen den Kanton Luzern vor Gericht. Jetzt hat das Bundesgericht entschieden – und der Frau recht gegeben.
Publiziert: 20.09.2021 um 08:09 Uhr
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Aktualisiert: 13.06.2023 um 14:24 Uhr
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Die Anwältin Jana B. (40) bezahlte den Parkplatz. Das ist der Originalbeleg. Auch hier passierte ein Fehler: Die Parkuhr irrte sich im Jahr.
Foto: Beat Michel
Beat Michel

Über drei Jahre hat ihr Gerichtsmarathon durch alle Instanzen gedauert, jetzt kann sie feiern: Anwältin Jana B.* aus der Region Luzern. Am Freitag, 13. April 2018 parkiert sie in Luzern beim Hirschengraben 10, auf einem Grundstück in Kantonsbesitz. Sie bezahlt mit allem Münz, das sie bei sich hat: 4.20 Franken. Als sie um 20.19 Uhr, knapp 30 Minuten über der bezahlten Zeit zurückkommt, klemmt eine 80-Franken-Busse unter dem Scheibenwischer.

Jana B. stört es, dass die Parkbusse 80 Franken beträgt anstelle der für Parkbussen üblichen 40 Franken. «Ich wusste sofort, das ist nicht legal», sagt sie zu Blick. Die zusätzlichen 40 Franken stellt die Securitas in Rechnung, die im Auftrag der Dienststelle Immobilien des Kantons Luzern die Parkplätze tagsüber kontrolliert. «Laut dem Schild steht der Parkplatz nach 17 Uhr der Allgemeinheit kostenpflichtig zur Verfügung», sagt die Anwältin. Heisst: Ab 17 Uhr ist nicht mehr die Securitas, sondern die Polizei für die Parkbussen zuständig – die zusätzlichen 40 Franken entfallen also.

Der erste Strafbefehl: 210 Franken

Die Anwältin bezahlt die Busse darum nicht. Prompt folgt die Anzeige: «Die Staatsanwaltschaft stellte den ersten Strafbefehl aus. Jetzt betrug die Busse 60 Franken plus 150 Franken Gebühren. Ich machte eine begründete Einsprache. Zudem schrieb ich der Dienststelle Immobilien einen Brief per Mail mit meinen rechtlichen Argumenten. Sie beharrten auf der Anzeige, versprachen aber von der Busse abzusehen, wenn die Staatsanwaltschaft mir recht gibt.»

Doch die lädt erst mal zur Einvernahme. «Sie befragten mich eine Stunde lang. Man stelle sich vor, ich habe ja nur 30 Minuten zu lange parkiert.» Dann folgt der zweite Strafbefehl. Dieses Mal sind es schon 800 Franken Gebühren und wieder 60 Franken Busse.

Die Anwältin schüttelt den Kopf und sagt: «Ich kann nicht verstehen, warum der Kanton nicht einfach meine juristischen Argumente ernsthaft prüfen konnte. Ich schrieb also die zweite begründete Einsprache.»

Zwischenerfolg vor dem Bezirksgericht

Elf Monate nach dem ominösen Freitag, dem 13. findet die Verhandlung vor dem Luzerner Bezirksgericht statt. «Ich vertrat mich selber», erzählt die Anwältin. «Und ich bekam recht und wurde freigesprochen. Ich dachte, jetzt ist gut, die Sache ist erledigt. Doch dann begann die Hexenjagd.»

Der Kantonsverantwortliche nimmt sich einen Anwalt und zieht die Parkplatz-Sache vor das Kantonsgericht. Ein Jahr später kommt das zweitinstanzliche Urteil: Jana B. muss die Busse bezahlen. Das Kantonsgericht gibt dem Kanton recht.

Aus 80 Franken werden 8000 Franken

Die Kosten für Jana B. sind mittlerweile auf über 8000 Franken angestiegen. Vorverfahren 865 Franken, Gerichtsgebühren 3500 Franken, 60 Franken Busse, 3664 Franken für den Gegenanwalt.

«Mir blieb nichts anderes übrig, als die Sache nach Lausanne zu ziehen», sagt Anwältin Jana B., «und jetzt nahm ich einen guten Freund als Anwalt.» Und das Duo hat Erfolg: Das oberste Gericht der Schweiz gibt den beiden recht.

«Es ist traurig, dass ich so hoch gehen musste. Wir sind ein Rechtsstaat, keine Bananenrepublik», sagt Jana B. Und sie freut sich: «Jetzt habe ich den Glauben an den Rechtsstaat zurückgewonnen.»

* Name geändert

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