15000 Franken Genugtuung für das Opfer
Die Richterin erklärt, dass die psychische und physische Integrität der Privatklägerin verletzt worden sind. Das Gericht spricht eine Genugtuung von 15000 Franken aus. Für den verletzten Polizisten gibt es 200 Franken. Um 20 Uhr ist die Urteilseröffnung zu Ende.
Es gibt keinen Grund gegen eine Ausweisung
Perfides Vorgehen, schweres Verschulden, gezielte Schläge gegen den Kopf, wiederholte Drohungen mit dem Tod, Eindringen in die Wohnung, also in die privaten Räume der Privatklägerin, Kampf gegen die Beamten. «Geständig war der Beschuldigte nur, wenn ein Tatbestand als erwiesen galt. Alles in allem kommen wir auf 74 Monate», erklärt die Richterin. Die Erhöhung der Strafe komme zustande, weil das Gericht das Eindringen in die privaten Räume der Privatklägerin strenger als der Staatsanwalt beurteilt.
Beim Landesverweis habe das Gericht eine Härtefall-Prüfung gemacht. Er ist beruflich nicht integriert, denn er hat seit langem nicht mehr gearbeitet. Er ist mit 100000 Franken Schulden auch finanziell nicht integriert. Familiär ist der Verurteilte nur teilweise integriert, nämlich über die Familie der ersten Ex-Frau. Auch medizinisch gibt es keinen Grund gegen eine Ausweisung. Kroatien sei ein gut entwickeltes Land.
Ein organisatorisch technisches Vorgehen
«Das organisatorisch technische Vorgehen ist für die Tötungsabsicht gegeben, es ist ein planmässiges Vorgehen zu sehen», sagt die Richterin. «Vor allem der Kauf von einem GPS-Sender und einer Playstation für die Aufdeckung der geheimen Adresse spricht für das planmässige Vorgehen», sagt die Richterin.
Tötungsabsicht gilt als erstellt
Externe Sachelemente konnten auf innere Motivation schliessen, sagt die Richterin. Und weiter: «Es gab Todesdrohungen. Am Tag vor der Tat haben Sie die Wohnung ausgekundschaftet. Es ist ganz viel Absicht ersichtlich. Sie sind mit Kabelbinder und Messer ein zweites Mal in die Wohnung und haben eine Stunde hinter dem Vorhang gewartet. Mit einem versteckten GPS-Sender haben sie die Adresse spioniert. Alle diese Elemente sprechen für die Absicht, Sara T. zu töten.»
Aussagen der Privatklägerin sind konsistent
Die vorsitzende Richterin macht klar, dass die Privatklägerin hingegen in ihren Aussagen glaubhaft war, sie variierte nicht, habe nicht übertrieben in den Darstellungen, war konsistent mit den Aussagen über die ganze Zeit. «Zudem konnten viele Aussagen mit Beweisen validiert werden, oder unabhängige Zeugen bestätigten die Erzählungen der Privatklägerin», sagt die Richterin.
Die Gerichtsvorsitzende begründet das Urteil: «Wir haben in vielen Bereichen Beweise aus der Untersuchung, aber vieles haben nur Sie und ihre Ex-Frau erlebt. Wir müssen also die Aussagen analysieren.» Seine Aussagen seien somit nicht konsistent, manchmal habe es für den gleichen Umstand vier Varianten in den Aussagen gegeben. Es seien somit widersprüchliche Aussagen zum Motiv, sagt die Richterin. «Es macht zum Beispiel keinen Sinn, dass sie sich freiwillig nackt ausgezogen haben soll. Der Slip wurde im Wohnzimmer gefunden, nicht im Bad, wie sie behauptet haben», sagt die Richterin. «Sie haben in einem Fall am Anfang einer Befragung eine andere Variante erzählt, als Sie das am Ende der gleichen Einvernahme gemacht haben.
Schuldig gemäss der Anklage
Das Urteil des Bezirksgerichts Dietikon entspricht somit in grossen Zügen den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Die Freiheitsstrafe übertrifft sogar den Antrag der Staatsanwaltschaft um vier Monate.
Die Gerichtsvorsitzende verliest das Urteil
Petar T. ist schuldig der sexuellen Nötigung, der strafbaren Vorbereichshandlungen zu vorsätzlicher Tötung, mehrfacher einfacher Körperverletzung, der Drohung, des mehrfachen Hausfriedensbruch, der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamten, mehrfachen Beschimpfung, sowie mehrfachem Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen. Er kassiert eine Freiheitsstrafe von 74 Monaten. Er wird für 10 Jahre des Landes verwiesen.
Das letzte Wort des Angeklagten
Er will sich bei allen Anwesenden und der Ex-Frau entschuldigen. Dann kommt auch noch Selbstmitleid: Er sagt ernst: «Vor allem will ich mich bei mir selber entschuldigen, dass ich mich in diese Situation gebracht habe. » Er sagt seiner Ex, dass sie keine Angst haben müsse. Das Gericht kündigt das Urteil auf 18.30 Uhr heute Abend an.
Entschuldigung über Anwältin
Die amtliche Verteidigerin hält fest, dass die Tat ihrem Mandanten leid tut, und wünscht der Geschädigten alles Gute auf dem Weg in die Normalität. Sie und ihr Mandant seien sich bewusst, dass er seine Ex-Frau in ihrer körperlichen und psychischen Integrität verletzt habe. Mit der Entschuldigung beendet die Anwältin das Plädoyer.
Kabelbinder, Teppichmesser, Spionage mit GPS-Tracker, Eifersucht und gnadenlose Gewaltbereitschaft! Am Bezirksgericht Dietikon fand gestern ein Prozess rund um die Auflösung einer 19-jährigen Ehe eines kroatischen Ehepaares aus dem Kanton Zürich statt. Auf der Anklagebank sass Petar T.* (55), der am 15. Mai 2023 seine Noch-Ehefrau Sara T.* (42) stalkte und attackierte – aus purer Eifersucht.
Petar T. wirkte zu Beginn des Prozesses erstaunlich gut gelaunt. Im Publikum sass seine Ex-Frau aus erster Ehe mit dem gemeinsamen Sohn. Zu ihr habe er eine normale Beziehung, wie er mehrfach betonte. Die gute Laune verschwand jedoch, als seine zweite Ex-Frau befragt wurde und er auf Anweisung der Richterin die blutigen Bilder des Übergriffs anschauen musste.
Rayon- und Kontaktverbot
Die Vorwürfe des Staatsanwalts und der Privatklägerin wogen schwer. Nachdem Sara T. ihrem Mann am 18. Februar 2023 mitgeteilt hatte, dass sie die Scheidung will, bedrohte er sie und den Sohn in ihrer gemeinsamen Wohnung in Dübendorf mit dem Tod. Dafür wurde Petar T. zu einer bedingten Strafe verurteilt. Sara T. erkannte bereits damals, dass sie vor ihrem Ex-Mann nicht mehr sicher sein würde, und suchte sich eine eigene Wohnung an einer geheimen Adresse in Weiningen. Petar T. erhielt ein Rayon- und Kontaktverbot, hielt sich aber nicht daran.
Gemäss Sara T. tauchte Petar T. jeden Tag an ihrem Arbeitsort auf. Mehrere ihrer Mitarbeiterinnen hätten aus Angst vor ihm gekündigt. Die Adresse ihrer neuen Wohnung fand er, indem er ihrem gemeinsamen Sohn eine Playstation mit einem versteckten GPS-Sender schenkte. Er nahm dem Kind auch den Hausschlüssel ab und drang so heimlich in ihre Wohnung ein.
An Zunge gezogen
Sara T. berichtete weiter, dass ihr Ex-Mann sie bei der Attacke ins Gesicht schlug, sie auf den Boden stürzte und erneut schlug. Er habe ihr in den Mund gegriffen und an der Zunge gezogen. Danach habe sie sich nackt ausziehen müssen und er habe sie zu sexuellen Handlungen gezwungen. «Er sagte zu mir, dass das mein letzter Tag sei», berichtete sie.
Erst als die Polizei eintraf, habe sie das Bewusstsein wieder erlangt. Die Beamten fanden sie nackt auf dem Boden. «Wenn die Polizei nicht gekommen wäre, hätte er mich umgebracht», sagte Sara T. aus.
Petar T. entschuldigt sich bei sich selbst
Der Beschuldigte stritt nicht ab, sich in die Wohnung geschlichen zu haben und mit ihr gekämpft zu haben. «Aber sie hat zuerst zugeschlagen», behauptete er. Für die Attacke auf den Polizisten will er nicht verantwortlich sein: «Er fixierte mich am Boden, ich konnte nicht mehr atmen. Darum habe ich ihn in den Finger gebissen.»
Im Schlusswort entschuldigte er sich bei allen Anwesenden und seiner Ex-Frau – und bei sich selbst! Petar T. meinte: «Vor allem will ich mich bei mir selber entschuldigen, dass ich mich in diese Situation gebracht habe.»
Petar T. erhielt vom Richtergremium für die brutale Attacke auf seine Ex-Frau die Quittung: Er wird zu einer Freiheitsstrafe von 74 Monaten verurteilt und muss für 10 Jahre die Schweiz verlassen. Damit übertrifft das Urteil des Bezirksgerichts sogar die Forderung des Staatsanwaltes um vier Monate. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
* Namen geändert