Ein Architekt lieferte sich in Uetikon am See ZH mit der Behörde einen jahrelangen Streit um zwei Dachfenster. Nun ist der Zoff beendet – unter Zwang, wie die «Zürichsee-Zeitung» berichtet.
Eingebaut wurden die Fenster 2019 von Hannes Strebel in seinem Elternhaus. Eine Bewilligung hatte er nicht. Bereits während der Bauarbeiten verfügte die Gemeinde einen Baustopp. Der Abteilungsleiter Bau und Planung der Gemeinde, Oliver Räss, erklärt in dem Bericht, dass die Fenster als mutmasslich zu gross eingestuft wurden. Ein klarer Verstoss gegen die Vorgaben der Bau- und Zonenordnung! «Der Baustopp wurde aber leider vonseiten des Eigentümers ignoriert und die Fenster fertiggestellt», sagt Räss zur «Zürichsee-Zeitung».
Architekt Strebel reichte ein Gesuch für eine nachträgliche Bewilligung ein. Diese wurde mit der Begründung, die Fenster seien sechsmal grösser als in der Bau- und Zonenordnung erlaubt, abgelehnt. Strebel legte Rekurs ein – ohne Erfolg. Baurekursgericht und Verwaltungsgericht stützten den Entscheid der Behörde.
21'000 Franken für Fensterrückbau
Besonders verrückt: 1973 hatte Strebels Vater ein neunteiliges Dachfenster installieren lassen. Die Bewilligung erfolgte ohne Probleme. Später wurde es durch ein kleineres einzelnes Fenster ersetzt. Dass nun die neuen grösseren Fenster keine Bewilligung erhalten, kann Strebel nicht nachvollziehen. Er argumentiert, er habe einen einst bewilligten Zustand wiederhergestellt.
Der Entscheid ist seit dem 5. Juli 2021 rechtskräftig. Doch Strebel rührte keinen Finger, wurde deshalb vom Statthalteramt Meilen wegen Bauens ohne Baubewilligung mit einer Busse von 930 Franken belegt. Laut der «Zürichsee-Zeitung» stehe auch ein persönlicher Konflikt hinter der Sache. So sollen Strebel und Räss sich gegenseitig angezeigt haben.
Der Hausbesitzer hat einige Unterstützer mobilisiert. Die Gruppe fordert eine Anpassung der Bau- und Zonenordnung – und setzte sich für eine Aussetzung der Zwangsvollstreckung des Rückbaus der beiden illegalen Fenster ein. Ein Mitglied hat eine Initiative mit dem Titel «Zeitgemässe Bauordnung» bei der Gemeinde eingereicht. Strebel nützte dies wenig. Gemeindepräsident Urs Mettler sah eine aufschiebende Wirkung als nicht gegeben an.
Am Montag rückten von der Gemeinde beauftragte Arbeiter unter Polizeischutz an und schritten zur Tat. Kostenpunkt für den zehntägigen Rückbau: 21'000 Franken. Die Hauptleidtragende der ganzen Posse ist vermutlich die Mieterin der Wohnung im Dachgeschoss. Sie muss sich für die Dauer der Arbeiten eine andere Unterkunft suchen. (nad)