Die Bundesanwaltschaft hat gegen den IS-Rückkehrer Vedad* (25) Anklage beim Bundesstrafgericht eingereicht. Ihm wird vorgeworfen, mehrere Personen für die islamistische Terrorgruppe «Islamischer Staat» angeworben respektive in ihrer Befürwortung des IS bestärkt zu haben.
Die Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, Teil einer IS-Gruppierung gewesen zu sein. Innerhalb dieser Gruppierung soll er eine tragende Rolle gespielt haben. Dafür soll Vedad IS-Propaganda benutzt haben und auch IS-Lektüre weiterempfohlen haben.
Kehrte mit Schwester aus Syrien zurück
Des Weiteren soll er gemäss Anklage den IS und die Terrorgruppe Al-Qaida durch die Verbreitung von Propaganda gefördert haben und in Spendensammlungen zugunsten des IS involviert gewesen sein. Zudem wird ihm das Beschaffen und Zugänglichmachen von verbotenen Gewaltdarstellungen vorgeworfen.
Schliesslich wird ihm auch zur Last gelegt, einen Unfall vorgetäuscht und dadurch zu Unrecht Taggeldleistungen in der Höhe von 15'000 Franken einer Unfallversicherung bezogen zu haben.
Vedad war mit seiner Schwester Edna* (20) an Weihnachten 2014 nach Syrien gereist. Sie wurden als erste Dschihad-Rückkehrer Anfang 2019 wegen Verstosses gegen das IS-Gesetz verurteilt. Beide kamen vor dem Winterthurer Jugendgericht mit milden Strafen davon: Edna mit 10, Vedad mit 11 Monaten Gefängnis bedingt.
Vedad sagte vor Gericht, er sei auf seine Arbeit im Kalifat stolz: «Ich verspürte in Syrien eine Süsse, weil ich den Menschen half. Aber in Syrien ist man dem Tod sehr nahe, das Land wird von der ganzen Welt bombardiert.» (zis)
*Name geändert